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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Initiativen auf der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder erfolgreich

16.06.2023

Vom 15. bis 16. Juni 2023 fand die 33. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) in Potsdam statt. Bremen hat drei Anträge eingebracht, die von den anderen Ländern angenommen wurden.

Der erste Antrag aus Bremen fordert die Bundesregierung auf, die Definition von Femiziden zu etablieren und in der Strafverfolgung, Rechtsprechung und Gesetzgebung zu verankern. In der Öffentlichkeit werden Tötungsdelikte gerade im Kontext von häuslicher Gewalt umgangssprachlich vielfach verharmlosend als "Familiendrama", "Beziehungstaten" oder – wenn ein Bezug zu anderen Kulturen wahrgenommen wird – als sogenannte "Ehrenmorde" bezeichnet, die dann über "Partnerschaftsgewalt" hinausgehen, wenn sie im familiären Kontext Töchter und Schwestern betreffen. "Diese Bezeichnungen verharmlosen die Umstände der Tat, da diese auf die geschlechtsbezogene Ungleichwertigkeit von Frauen zurückgeht. Daher ist es wichtig, dass wir Femizide auch als solche bezeichnen", so Claudia Bernhard.

Wie bereits im Beschluss der GFMK 2021 festgehalten, treten in Deutschland unter anderem Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen sowohl in Form von Tötungen aus Frauenhass (Misogynie) als auch als Trennungstötung (die häufigste Form) beziehungsweise als Delikte auf, "die im Kontext patriarchalisch geprägter Familienverbände oder Gesellschaften vorrangig von Männern an Frauen verübt werden, um die aus Tätersicht verletzte Ehre der Familie oder des Mannes wiederherzustellen." International ist der Begriff "Femizide" bereits vielfach in Verwendung. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert "Femizide" als allgemeine Bezeichnung vorsätzlicher Morde an Frauen, weil sie Frauen sind.

Betroffenenbeirat auf Bundesebene implementieren

Im zweiten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Betroffenen-Beirat Istanbul-Konvention beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu implementieren. Dabei sollten die Ergebnisse des vom BMFSFJ geförderten "Bremer Pilotprojekts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention: Optimierung des Hilfesystems von Gewalt betroffener Frauen und Kinder durch die systematische Einbeziehung der Betroffenenexpertise und -perspektive: Implementierung eines Betroffenenbeirates Istanbul-Konvention im Land Bremen" einbezogen werden. Weitere Prüfkriterien sollten die spezifischen Indikatoren für die qualifizierte Besetzung des Betroffenenbeirates, das Verfahren der Besetzung des Gremiums sowie die Aufgaben und Arbeitsstruktur des Beirates sein. In der Istanbul-Konvention wird explizit gefordert, dass die Zivilgesellschaft maßgeblich an der Umsetzung der Konvention zu beteiligen ist. "Analog zum Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist es bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention dringend notwendig, eine strukturierte und systematische Beteiligung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sicherzustellen", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Bremen hat im März 2022 den Landesaktionsplan "Istanbul-Konvention umsetzen. Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" verabschiedet, in dem bis 2025 insgesamt 75 Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus hat Bremen als erstes Bundesland einen Betroffenenbeirat einberufen. Die zehn von Gewalt betroffenen Frauen beraten die Politik, Behörden und Fachberatungsstellen bei der Umsetzung der Projekte und geben Handlungshinweise, damit der Bedarf der Betroffenen zu keinem Zeitpunkt aus dem Fokus gerät.

Expertise von Hebammen und ärztlicher Geburtshilfe für die Krankenhausreform nutzen

Im dritten Antrag aus Bremen fordert die GFMK das Bundesministerium für Gesundheit auf, Expertinnen der Berufsgruppe der Hebammen und Expertinnen der ärztlichen geburtshilflichen Fachverbände in die Beratungen zur Krankenhausreform einzubinden und ihre Expertise insbesondere bei der erstmaligen Definition beziehungsweise Erarbeitung von geburtshilflichen Leistungsgruppen (einschließlich der dazugehörigen Strukturvoraussetzungen) zu berücksichtigen. "Die Geburtshilfe ist deutschlandweit mit vielen Problemen konfrontiert: Neben dem Fachkräftemangel vor allem bei den Hebammen, werden qualitative Verbesserungen der Geburtshilfe durch Umsetzung der S3-Leitlinie "Vaginale Geburt am Termin" nicht realisiert und eine hohe Fluktuation in der klinischen Geburtshilfe, die auf die herausfordernden Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist, lässt sich derzeit ebenfalls nicht reduzieren. Daher ist es wichtig, dass wir hier nachjustieren und die Expertise von Hebammen und ärztlicher Geburtshilfe in die Krankenhausreform einbeziehen", sagt Claudia Bernhard.

Die GFMK wird diesen Beitrag der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und –minister zuleiten, die am 6. und 7. Juli 2023 tagt.

Darüber hinaus begrüßt Bremen, dass der Antrag aus Sachsen zur Absicherung des Rechts auf Schutz und Beratung in Umsetzung der Istanbul-Konvention angenommen wurde. Bremen war neben Hessen und Sachsen-Anhalt Mitantragssteller. "Nach wie vor sind Frauen tagtäglich von Gewalt betroffen. Das zeigen uns auch Ergebnisse jüngst durchgeführter Umfragen. Wir brauchen dringend einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Frauenhäuser. Außerdem ist es wichtig, dass sich der Bund – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – an der Regelfinanzierung des Hilfesystems der Länder beteiligt, damit die Frauenhäuser auch finanziell auf sichere Beine gestellt werden", sagt Claudia Bernhard.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de