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Der Senator für Finanzen

Bremen erfüllt Sanierungsverpflichtungen

Senator für Finanzen legt Sanierungshilfenbericht 2022 vor

25.04.2023

Seit dem Jahr 2020 erhalten die Freie Hansestadt Bremen und das Saarland als Bestandteil der Neuregelungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen jährlich aus dem Bundeshaushalt. Dem Erhalt dieser Sanierungshilfen stehen Sanierungsverpflichtungen gegenüber. Dazu gehören der Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft. Das Land Bremen erfüllt diese Sanierungsverpflichtungen auch im Jahr 2022, berichtet der Senator für Finanzen in seinem Sanierungshilfenbericht, den er heute (25. April 2023) dem Senat vorgelegt hat.

Das Jahr 2022 war erneut stark geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. In dieser außergewöhnlichen Notlage hat Bremen eine Ausnahme von der Schuldenbremse erklärt. Das lässt die Bremische Landesverfassung in Artikel 131a ausdrücklich zu. Diese Ausnahmeregelung hat es dem Senat ermöglicht, in der Corona-Krise Kredite in Höhe von 940 Millionen Euro aufzunehmen, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Gleichzeitig hätte Bremen laut Sanierungshilfenvereinbarung 80 Millionen Euro Altschulden tilgen müssen. Da dies angesichts der Notlage unverschuldeterweise nicht zu erreichen war, beantragt Bremen mit dem vorgelegten Bericht beim Bundesministerium für Finanzen die Feststellung, dass die Unterschreitung der im Jahr 2022 zu leistenden Tilgung unbeachtlich ist. Für das Jahr 2021 hatte das Bundesministerium für Finanzen bereits aufgrund der pandemiebedingten Notlage eine solche Unbeachtlichkeit festgestellt.

In dem Sanierungshilfenbericht nennt der Senator für Finanzen außerdem Maßnahmen, mit denen Bremen die Wirtschafts- und Finanzkraft im Jahr 2022 gestärkt hat. Zu unterscheiden sind Maßnahmen, die die Einwohnerzahl sichern beziehungsweise steigern und Maßnahmen, die Arbeitsplätze sichern oder neu schaffen. In die erste Kategorie fällt unter anderem das Wohnungsbaukonzept, das in den vergangenen Jahren jeweils bis zu 2.100 zusätzliche Wohneinheiten in Bremen erreicht habe. Das Gewerbeentwicklungsprogramm wird in dem Bericht als Maßnahme benannt, mit der Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen worden seien. Allein im vergangenen Jahr seien so mehr als 4.400 Arbeitsplätze erhalten worden oder neu entstanden.

Zum Sanierungshilfenbericht erläutert Finanzsenator Dietmar Strehl: "Wir berichten dem Bundesfinanzministerium erneut über ein finanzpolitisch sehr bewegtes Jahr. Auch 2022 hat Bremen gezeigt: Wir sind dem Bund ein vertrauenswürdiger Partner. Zwar mussten wir pandemiebedingt Kredite aufnehmen. Die Kreditaufnahme war aber niedriger als die finanziellen Belastungen, die Bremen durch Corona entstanden sind. Damit halten wir uns an die Sanierungshilfenvereinbarung, auch in Krisenzeiten. Wir tun dies, weil wir auf die 400 Millionen Euro Sanierungshilfen des Bundes angewiesen sind. Und wir tun es, weil wir verantwortungsvolle Finanzpolitik machen."

Der Sanierungshilfenbericht 2022 wird nun dem Bundesministerium für Finanzen zugleitet.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de