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Der Senator für Finanzen

Aktionstag gegen Schwarzarbeit im Land Bremen

06.04.2023

Im Rahmen der gemeinsamen Aktionstage gegen Schwarzarbeit haben Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gemeinsam mit Bediensteten der zuständigen kommunalen Behörden in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen Prüfungen im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung durchgeführt. Der Schwerpunkt der Prüfungen lag im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Das gemeinsame Ziel: Die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure haben am 14. März 2023 insgesamt zehn Baustellen im Land Bremen überprüft. Die kommunalen Behörden legten den Fokus ihrer Untersuchungen darauf, ob alle handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Bediensteten der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

Im Land Bremen wurden 93 Personen in 32 Betrieben überprüft. In zwei Fällen wurden dabei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem erfolgte in fünf Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Ausweismitführungspflicht. Neben den bereits eingeleiteten Strafverfahren ergaben sich während der Kontrollen ebenfalls Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in insgesamt neun Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde. In sechs weiteren Fällen ist zudem die Überprüfung von Entsendebescheinigungen notwendig, um zunächst den Sozialversicherungsstatus der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer in ihrem Heimatland festzustellen. Soweit sich Verdachtsfälle bestätigen, werden entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Finanzsenator Dietmar Strehl dazu: "Die Aktionstage gegen Schwarzarbeit sind wichtig, um auf der einen Seite die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf ihre gesetzlichen Pflichten hinzuweisen damit Steuerbetrug im Land Bremen keinen Raum bekommt und bestraft wird. Auf der anderen Seite dient die Aktion dem Schutze von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich ihrer Rechte teilweise nicht bewusst sind."

"Wir sorgen mit unseren Kontrollen für einen fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, gerechte Arbeitsbedingungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Ein wesentlicher Faktor für unsere erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist die Zusammenarbeit", so die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, zu den Aktionstagen. "Deshalb werden wir als Zollverwaltung die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnerbehörden weiter vertiefen."

Die Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden im Land Bremen seit dem Jahr 2015 zweimal jährlich durchgeführt und von dem Senator für Finanzen koordiniert.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail: ramona.schlee@finanzen.bremen.de