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Der Senator für Finanzen

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger kommen

Anträge können spätestens ab Mai gestellt werden

30.03.2023

Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nach der Einführung der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden können damit auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren.

Der zur Hamburger Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Kasse.Hamburg entwickelt und administriert die zentrale Antragsplattform für 13 Länder. Die Nord-Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten ein gemeinsames Vorgehen in dieser Angelegenheit bereits bei ihrer ersten Nord-Finanzministerkonferenz im Februar bekräftigt. Die Antragsplattform soll spätestens zu Anfang Mai zur Verfügung stehen. Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Viele Bürgerinnen und Bürger warten dringend auf die Entlastung bei ihren Heizkosten. In Bremen betrifft das etwa 22.000 Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Nun kann es bald losgehen. Hamburg übernimmt auch für uns die Abwicklung und Auszahlung der Bundesförderung an die Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein weiterer Beweis für die gute und enge Zusammenarbeit mit Hamburg."

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden. Der Bund hat für dieses Programm insgesamt 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Land Bremen erhält davon rund 17 Millionen Euro. Die Maximalförderung pro Haushalt liegt bei 2.000 Euro. Der Senator für Finanzen geht davon aus, dass die Bundesförderung für Bremen und Bremerhaven auskömmlich sein wird.

Gefördert werden Energiekosten von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sog. Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

Die genauen Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privatleute finden Sie hier zum Download (pdf, 289.5 KB).

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de