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Der Senator für Finanzen

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt Bremen Recht

Citytax ist zulässig

17.05.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (17. Mai 2022) einen Beschluss veröffentlicht, nach dem die bremische Tourismusabgabe (Citytax) rechtmäßig ist. Damit beendet das Gericht einen achtjährigen Rechtsstreit.

Finanzsenator Dietmar Strehl betont die Bedeutung des nun ergangenen Beschlusses: "Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht nun auch für andere Gemeinden Rechtssicherheit, dass eine Citytax beziehungsweise Übernachtungsteuer erhoben werden darf. Ein jahrelanger Streit ist damit beendet, alle Kommunen in der Bundesrepublik können davon profitieren."

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss sowohl die Gesetzgebungskompetenz der Länder als auch die Ausgestaltung der aktuellen Citytax bestätigt. So belaste die Höhe der Steuer die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig. Damit weist das Bundesverfassungsgericht die vier Verfassungsbeschwerden in vollem Umfang zurück.

Bremen und Bremerhaven können damit auch künftig Einnahmen über die Citytax erzielen, die den Tourismus stärken, freut sich Finanzsenator Dietmar Strehl: "Seit Einführung der Citytax im Jahr 2013 haben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bis Ende vergangenen Jahres rund 22 Millionen Euro an Citytax eingenommen. Das ist ein nicht geringer Beitrag für die Haushalte der beiden Gemeinden. Die Einnahmen verwenden Bremen und Bremerhaven, um für Touristen noch interessanter zu werden. Das kann mit dem Gerichtsurteil so bleiben, das ist eine gute Nachricht."

Die Citytax wird seit 2013 in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zentral durch den Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven erhoben. Sie wird für private Übernachtungen fällig. Mit der Einführung der Steuer in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2013 richtete sich die Höhe Abgabe zunächst nach der Art des Hotels beziehungsweise des Beherbergungsbetriebes ("Sternemaßstab"). Seit Juli 2018 beträgt die Citytax in Bremen pauschal 5 Prozent des Übernachtungspreises. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten bereits das Finanzgericht Bremen und der Bundesfinanzhof in München die bremische Citytax im Sinne der Finanzverwaltung bestätigt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de