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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesunheitssenatorin Rosenkötter: Sicherheit für den Verbraucher wieder herstellen!

Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsminister der Länder beschließen Aktionsplan / Handlungskonzept mit 15 Punkten

18.01.2011

Die Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsminister haben heute (18.01.2011) in Berlin getagt und ein 15 Punkte umfassendes Handlungskonzept beschlossen. Die Bremer Gesundheitssenatorin, die in diesem Jahr Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz ist, hat das Konzept am späten Nachmittag der Öffentlichkeit vorgestellt. Rosenkötter: „Wir brauchen eine für den Verbraucher und die Bewachungsbehörden transparente Futtermittel- und Lebensmittelkette. Wir brauchen klare Regelungen und müssen dafür sorgen, dass ein Skandal wie dieser möglichst bereits im Vorfeld vermieden wird.“
Die von den Ländern beschlossenen Punkte würden außerdem dazu beitragen, die Sicherheit der Futtermittel und folglich der Lebensmittel zu erhöhen und die Rechte der Verbraucher zu stärken, so Rosenkötter weiter. „In Zukunft werden die Produktionsströme getrennt sein. Wer Futtermittel produziert, muss dies getrennt von der Produktion von technischen Fetten tun. Futtermittelbetriebe werden grundsätzlich einer Zulassungspflicht unterliegen, die Überwachung und die Eigenkontrolle wird verbessert werden. Dazu kommen weitergehende Rechte der Verbraucher. Dazu wird eine Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes angestrebt“, fasste Rosenkötter die Beschlüsse zusammen.

Die für die Agrarwirtschaft und für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und Senatoren der Länder sowie des Bundes (AMK/VSMK) betonen mit Nachdruck das Prinzip einer in sich geschlossenen und für die Überwachungsbehörden und den Verbraucher transparenten Futtermittel- und Lebensmittelkette.

Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass eine strikte Abgrenzung der Futtermittel- und Lebensmittelherstellung von anderen wirtschaftlichen Nutzungen nicht nur für die Lebensmittelkette, sondern auch für die Futtermittel unverzichtbare Voraussetzungen sind, um einen unerwünschten Eintrag in die Lebensmittelherstellung zu verhindern. Unerlaubte oder belastete Produkte haben in der Lebensmittelkette keinen Platz. Dies ist durch eine verantwortungsvolle Eigenkontrolle und qualitätsgesicherte behördliche Überwachung abzusichern.

Abweichungen von diesen Vorgaben sind als Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier unverantwortlich und konsequent zu sanktionieren.

Darüber hinaus spricht sich die AMK/VSMK für mehr Transparenz aus. Nur eine gläserne Futtermittel- und Lebensmittelherstellung, auch durch die konsequente Offenlegung der Überwachungsergebnisse, kann dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit der Futtermittel und Lebensmittel (wieder) zu festigen.

Die AMK/VSMK legt als erste Konsequenz aus den Erkenntnissen des Dioxinskandals gemeinsam ein Handlungskonzept „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher“ vor, das rechtliche Weiterentwicklungen beinhaltet. Diese sind national und soweit erforderlich EU-weit zügig umzusetzen. Die AMK/VSMK wird in diesem Jahr - auch im Dialog mit der EU-Kommission - weitere notwendige Ergänzungen des Handlungskonzeptes vornehmen, wenn sich zusätzlicher Handlungsbedarf aus der laufenden Aufarbeitung ergibt.

Im Anhang: Handlungskonzept der AMK/VSMK (pdf, 16.8 KB)