Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (1. März 2022) die Vorlage "Istanbul-Konvention umsetzen. Bremer Landesaktionsplan – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" beschlossen. Nach gut einem Jahr Erarbeitungszeit unter Einbeziehung aller Ressorts, diverser Akteurinnen und Akteure sowie eines Betroffenenbeirats ist mit dem Bremer Landesaktionsplan nun der Grundstein für die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gelegt.
"Mit der Fertigstellung des Landesaktionsplans verfügt das Land Bremen über eine umfassende Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ich freue mich sehr über den umfangreichen Maßnahmenkatalog, den die Bremer Akteurinnen und Akteure erarbeitet haben und mein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten. Damit setzen wir heute ein eindeutiges Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm, deren Haus zusammen mit dem Ressort den Landesaktionsplan erarbeitet hat, erklärt: "Bremen ist eines der ersten Bundesländer, das die Istanbul-Konvention systematisch umsetzt. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung und mit Demokratie unvereinbar. Der Landesaktionsplan verknüpft Bestehendes, schafft Neues und zeigt so konkrete und messbare Schritte auf, wie wir Betroffene besser schützen können und damit dem Ziel einer demokratischen und wirklich gleichberechtigten Gesellschaft ein Stück näherkommen."
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde als Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen. Mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention sollen Frauen und Mädchen vor allen Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden. In Deutschland wurde die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 ratifiziert. Durch die Ratifikation ist sie für Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, Gerichte und Behörden im Bund, in den Ländern und Kommunen rechtlich bindend. "Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist allgegenwärtig in unserer Gesellschaft. Wir müssen uns dieser Gewalt massiv entgegenstellen, indem wir einen umfassenden Schutz, weitreichende Prävention und passgenaue Hilfen ermöglichen. Der Landesaktionsplan sieht genau diese Hilfen vor", so Claudia Bernhard.
Die gemeinsame Steuerung und Federführung der Erstellung des Landesaktionsplans lagen bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). Zudem stimmte eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe Istanbul-Konvention kontinuierlich den Arbeitsprozess inhaltlich ab. "Die Beteiligten sind in diesem Jahr über die gemeinsame Arbeit am Landesaktionsplan fachlich zusammengewachsen, haben Kontakte intensiviert, ihre verschiedenen Perspektiven ausgetauscht und um die besten Lösungen gerungen, sodass wir jetzt wirklich sagen können: Alle ziehen an einem Strang und vor allem in die gleiche Richtung. Dieses gute Miteinander gilt es fortzusetzen: zum nachhaltigen Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt", so Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhem.
Neun interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppen mit Fachleuten aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen Anfang 2021 – allen pandemiebedingten Widrigkeiten zum Trotz - zu spezifischen Gewaltformen ihre Arbeit auf. Im Verlauf des Jahres analysierten die Arbeitsgruppen den Ist-Zustand im Land Bremen, identifizierten Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung des Hilfe- sowie des Strafverfolgungs- und Rechtssystems, bewerteten diese nach ihrer Wirksamkeit und sprachen konkrete Empfehlungen für den Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aus.
Einrichtung eines Betroffenenbeirats
Zudem wurde im Mai 2021 erstmalig ein Runder Tisch Istanbul-Konvention einberufen. Am Runden Tisch kamen Vertreterinnen und Vertretern von Frauen- und Beratungseinrichtungen, der Spitzen- und Berufsverbände, der Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft und der Ressorts der Landesregierung zusammen, um die (Zwischen-)Ergebnisse der Arbeitsgruppen zu sichten, zu diskutieren und zu bewerten. Diese Diskussionsergebnisse flossen in den Erarbeitungsprozess des Landesaktionsplans ein. Im Oktober 2021 berief die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz einen Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (BIK) ein. Der Betroffenenbeirat bewertet in einem Kommentar im Anhang die im Landesaktionsplan festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen aus der Betroffenenperspektive. Das Einbeziehen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zielte darauf ab, eine möglichst hohe Beteiligung der Zivilgesellschaft zu erreichen – und somit den Anforderungen der Istanbul-Konvention gerecht zu werden. "Besonders dankbar bin ich für die Mitarbeit des Betroffenenbeirats, der durch sein Engagement und seine Expertise wertvolle Hinweise und konkrete Handlungsaufträge zu den Maßnahmen des Landesaktionsplans gegeben hat Dieses bundesweit einmalige Pilotprojekt gibt Betroffenen eine Stimme und die Möglichkeit, ihre Erfahrungen einzubringen", so Claudia Bernhard.
Der vorliegende Landesaktionsplan legt als Gesamtstrategie Handlungsschritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sowie in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für einen Zeitraum von vier Jahren (2022 bis 2025) fest. Er macht detaillierte Angaben über die umzusetzenden Ziele und Maßnahmen bezogen auf die zentralen Kapitel der Konvention inklusive konkreter Festlegungen darüber, welches politische Ressort für die Umsetzung verantwortlich ist, wieviel personelle bzw. finanzielle Ressourcen benötigt werden und bis wann das definierte Ziel umgesetzt werden soll. Damit ist der Prozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erfolgreich eingeleitet.
Der Landesaktionsplan steht unter www.gesundheit.bremen.de/frauen/bremer-landesaktionsplan-istanbul-konvention-umsetzen-frauen-und-kinder-vor-gewalt-schuetzen-42675 zum Download bereit.
[H2 Beispiele aus dem Maßnahmenkatalog:]
Allgemeine und grundsätzliche Maßnahmen:
Maßnahmen zum Bereich Prävention
Maßnahmen zum Bereich Schutz und Unterstützung
Maßnahmen zum Bereich Ermittlung und Strafverfolgung
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