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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Amt für Straßen und Verkehr bleibt vom 27. bis zum 30.Dezember geschlossen

Anträge können zwischen den Feiertagen gestellt werden

15.12.2016

Das Amt für Straßen und Verkehr ist zwischen den Feiertagen, von Dienstag, 27. Dezember bis Freitag, 30. Dezember, geschlossen. Davon betroffen ist auch das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr.

Weiterhin besteht aber die Möglichkeit, Anträge im Online-Verfahren (www.asv.bremen.de), per E-Mail oder per Post auch über die Öffnungszeiten hinaus zu stellen.

Informationen zur Umweltzone können unter www.umweltzone.bremen.de eingesehen wer-den.

Das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr stellt unter anderem Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Umweltzone, - für Handwerker und Bewohnerparkausweise aus.

Verkehrsgefährdende Schäden an der Verkehrsinfrastruktur können selbstverständlich weiterhin gemeldet werden. Hier der Link zu den Störmeldungen und Notdiensten für die Straßeninfrastruktur: www.asv.bremen.de/service/stoermeldungen/notdienstliste-1642