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Senatskanzlei

In Bremerhaven wird die nächste Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vorbereitet

16.09.2016

Die Freie Hansestadt Bremen ist noch bis Oktober Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, kurz: Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Die Ministerpräsidentenkonferenz trifft sich viermal im Jahr zu regelmäßigen Sitzungen und bei besonderem Beratungsbedarf zu Sonderkonferenzen. Zu Beginn der Vorsitzzeit findet das Treffen im Vorsitzland und dreimal jährlich in der Bundeshauptstadt Berlin statt. Um ihre Standpunkte gegenüber dem Bund zu vertreten, haben die Regierungschefs außerdem zweimal im Jahr die Möglichkeit, die Ergebnisse der MPK direkt im Anschluss an die Konferenz der Bundeskanzlerin vorzustellen.

Nordseeluft in Bremerhaven – Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder
Nordseeluft in Bremerhaven – Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder. Foto: Wolfhard Scheer

Bremen gibt Vorsitz im Oktober an Mecklenburg-Vorpommern weiter

Das Vorbereitungsgremium der MPK ist die Runde der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder. Diese haben die Aufgabe, Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auszusprechen. Die Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder findet zur Zeit (15./16. September 2016) in Bremerhaven statt. In der Seestadt wird also die nächste Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vorbereitet, die dann vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock-Warnemünde stattfinden wird.
Der Vorsitz der MPK wechselt zwischen den Ländern jedes Jahr im Herbst nach einer festgelegten Reihenfolge. Seit Oktober 2015 hat die Freie Hansestadt Bremen den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz. Im Oktober 2016 wird Mecklenburg-Vorpommern dann den Vorsitz und die Geschäftsführung des Gremiums übernehmen.

Hintergrund
Die MPK wurde auf Initiative der Ministerpräsidenten als „Gremium der Selbstkoordination“ der Bundesländer ins Leben gerufen und dient zur Abstimmung der politischen Positionen untereinander. Außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahrens beraten und entscheiden die 16 deutschen Länder gemeinsam länderspezifische Fragen, die nicht im Bundestag oder Bundesrat beschlossen werden und vertreten diese gegenüber dem Bund. Die Aufgaben der Ministerpräsidentenkonferenz sind vielfältig. Sie umfassen sowohl den Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen zwischen den Ländern oder mit dem Bund wie Rundfunkstaatsverträge oder Rundfunkgebührenstaatsverträge als auch die Entscheidungsfindung zu Bildungsthemen. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan. Sie wurde auf der Grundlage des deutschen Bundesstaatsprinzips eingerichtet. Nach dem Grundgesetz haben sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eigene Staatsqualität. Daraus ergibt sich für jedes einzelne Bundesland das Recht, seine Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten. Mehr Infos: www.mpk-bremen.de

Ansprechpartner für die Medien: Peter Lohmann, Pressestelle des Senats, Tel. (0421) 361-2193