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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Senat beschließt Bericht für den Stabilitätsrat zur Umsetzung des Sanierungsprogramms

13.09.2016

"Bremen hat geliefert!" - mit diesen Worten stellten Bürgermeister Carsten Sieling und Bürgermeisterin Karoline Linnert den heute (13. September 2016) vom Senat beschlossenen Bericht für den Stabilitätsrat zur Umsetzung des Sanierungsprogramms vor (vgl. Anhang 1). Für 2016 haben sich gegenüber dem im April vorgelegten Bericht drei Faktoren positiv verändert – um insgesamt rund 116 Millionen Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus neuen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (45 Millionen Euro), niedrigeren Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen (65 Millionen Euro) sowie gut sechs Millionen Euro Verbesserungen im Haushaltsaufstellungsverfahren. Dennoch wird die zulässige Kreditobergrenze in Höhe von 310 Millionen Euro für den Stadtstaat Bremen um 163 Millionen Euro überschritten. Voraussichtlich müssen 2016 Kredite in Höhe von 473 Millionen Euro aufgenommen werden. Bürgermeister Sieling betont: "Senat und Magistrat haben die Aufforderung des Stabilitätsrats, weitere Maßnahmen zu ergreifen, umgesetzt. Flüchtlingskosten in dreistelliger Höhe, die bei Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung nicht absehbar waren, kann Bremen nicht komplett an anderer Stelle einsparen. Es bleibt dabei: Bremen muss die vertraglich vorgesehene Ausnahmeregel für eine außergewöhnliche Notsituation in Anspruch nehmen."
Bürgermeisterin Karoline Linnert erinnert daran, dass Bremen ohne die Flüchtlingsmehrkosten deutlich unter der zulässigen Defizitobergrenze bleibt: "Der Abstand beträgt 134 Millionen Euro. Bremen bleibt auf Kurs."

Neue Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
Der Sanierungsbericht enthält eine Liste von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die dem Stabilitätsrat erstmalig gemeldet werden und einen Effekt von insgesamt 108 Millionen Euro haben. Einige davon sind schon im beschlossenen Haushalt 2016 berücksichtigt. Gegenüber dem Haushalt 2016 ergibt sich deshalb eine strukturelle Verbesserung um 45 Millionen Euro. Das letzte Wort hat der Haushalts- und Finanzausschuss, der über die neuen Maßnahmen entscheidet. Dazu gehören:

  • Einsparungen bei den Sondervermögen. Durch Verschiebung, Streckung und anteilige Reduzierung beschlossener Maßnahmen wird ein Effekt von 40 Millionen Euro erreicht.
  • Alle Gebühren, die nicht bereits 2016 erhöht wurden, werden überprüft und bei fehlender Kostendeckung erhöht (Effekt 1 Million Euro)
  • Verstärkte Ermittlungs- und Prüfarbeiten zur Gewinnabschöpfung aus Straftaten und Unternehmensgeldbußen (Effekt: 3,7 Millionen Euro).

Weitere Maßnahmen werden sich ab 2017 kostensenkend auswirken. Unter anderem werden die Bremer Beteiligungen einen Konsolidierungsbeitrag erbringen, die Versorgungsrücklage für Beamte wird zur Finanzierung der Ausgabenspitze bei der Beamtenversorgung bis 2020 genutzt. Weitere kostensenkende Maßnahmen sind die Ausbildungsplatzgarantie (weniger soziale Transferleistungen), höhere Einnahmen aus der eingeleiteten Anpassung des Gastschulgeldes für Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen sowie die Nutzung der Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Nahverkehr für Schülerfahrkartenzuschüsse.

Flüchtlingskosten sinken –"Außergewöhnliche Notsituation" bleibt
Die voraussichtlich 2016 anfallenden Kosten zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen haben sich deutlich verringert. Folgende Grundlagen der Berechnung haben sich entscheidend verändert und führen zu einer Haushaltsentlastung in Höhe von insgesamt 65 Millionen Euro:

  • Die Anfang des Jahres bundesweit erwarteten Flüchtlingszahlen treten so aller Voraussicht nach nicht ein. Der Senat hat deshalb die Prognose von ursprünglich 8.000 Flüchtlingen in 2016 auf rund 3.200 Schutzsuchende gesenkt. Dadurch reduzieren sich die voraussichtlichen Kosten für Aufnahme und Integration um rund 37 Millionen Euro in 2016.
  • Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern vom Juli 2016 über eine höhere Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten entlastet Bremen um gut 24 Millionen Euro.
  • Zusätzliche flüchtlingsbezogene Sozialleistungseinnahmen von rund 3,8 Millionen Euro.

Der Senat hat zusammen mit dem Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogramms eine ausführliche Dokumentation über die Entwicklung der flüchtlingsbezogenen Einnahmen und Ausgaben vorgelegt (vgl. Anhang 2). Die aktuelle Prognose der Nettoausgaben geht von 345 Millionen Euro für den Stadtstaat Bremen aus. Karoline Linnert betont: "Wir belegen detailliert, wofür das Geld verwendet wird. Die Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen ist selbstverständlich kein Blankoscheck. Natürlich haben wir die höheren Bundesmittel nicht für zusätzliche Maßnahmen verwendet und wegen der geringer als erwartet ausgefallen Flüchtlingszahlen die Kostenprognose reduziert. Wir legen Wert auf ein transparentes Verfahren." Der Bericht verdeutlicht, dass weniger Kosten anfallen, als im Haushalt veranschlagt. Die außergewöhnliche Notlage, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, bleibt dennoch weiter bestehen. Erst nach Vorliegen des Jahresabschlussberichts 2016, der die genauen Kosten für das zurückliegende Jahr ermittelt, wird der Stabilitätsrat 2017 über die Konsolidierungshilfe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2016 entscheiden.

Ausblick – Verhandlungen über Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 ist eine bedarfsgerechte Finanzausstattung und Hilfe bei den Altschulden notwendig. Der Ausgang der Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist dabei von enormer Bedeutung. Bürgermeister Sieling betont: "Das von allen Ländern gemeinsam vertretene Modell bietet uns eine realistische Perspektive, um die Eigenständigkeit Bremens dauerhaft zu sichern. Eine baldige Entscheidung ist im Interesse aller Beteiligten. Die Länder drängen deshalb darauf, dass der Bund sich in dieser Frage so schnell wie möglich sortiert."

Im Download:

  1. Bericht der Freien Hansestadt Bremen vom September 2016 zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016 (pdf, 12.3 MB)
  2. Dokumentations- und Darlegungsbericht über die Entwicklung der flüchtlingsbezogenen Einnahmen und Ausgaben – Zwischenstand 2016 (pdf, 3.1 MB)