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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Zehn Jahre Informationsfreiheit und der Beginn einer wunderbaren Freundschaft

11.03.2016

Anlässlich der Vorstellung ihrer Jahresberichte erklärte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer: "Im Mai 2006 wurde das Bremer Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, das seitdem schon zweimal im besten Sinne novelliert wurde. Dank dieses Gesetzes ist der Zugang zu den Informationen bremischer öffentlicher Stellen für die Menschen in den letzten zehn Jahren immer leichter geworden. Der Informationsanspruch wurde auf Verträge zur Daseinsvorsorge und im letzten Jahr auch auf Informationen über Drittmittelprojekte der bremischen Hochschulen ausgedehnt. Aus anfänglichen Veröffentlichungsgeboten wurden Veröffentlichungspflichten und neuerdings können die Menschen ihren Anspruch auf Veröffentlichung von Informationen im Transparenzregister unter www.transparenz.bremen.de notfalls gerichtlich durchsetzen. Auch wenn die tatsächliche Umsetzung der neuesten Novelle noch nicht komplett geschafft ist und auch wenn wir alle sicherlich noch viele Ideen haben, wie öffentliche Informationen aussehen müssten, damit sie uns noch besser befähigen, an der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen, hat Bremen nach zehn Jahren Informationsfreiheit einen Grund zum Feiern!"

Während die Gesetzgebungstätigkeit im Bereich der Informationsfreiheit also zu einem guten vorläufigen Ende gekommen ist, wird es im Bereich des Datenschutzes jetzt richtig losgehen: Der Text der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ist zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat geeint. Im April 2016 soll er im Rat verabschiedet und dann dem Europäischen Parlament zur Billigung übersandt werden. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung dann in Europa direkt für alle Datenverarbeitungen gelten; es sei denn, die nationalen Gesetzgeber haben bis dahin Öffnungs- und Konkretisierungsklauseln für bestimmte Bereiche genutzt. Damit muss auch für jedes bremische Landesgesetz, das Datenverarbeitungen regelt, entschieden werden, ob es durch die Datenschutzgrundverordnung ersetzt wird, ob es beibehalten werden kann und soll, oder ob das Landesrecht unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung geändert werden soll. Das gilt beispielsweise für das Bremische Datenschutzgesetz, das Bremische Schuldatenschutzgesetz, das Bremische Krankenhausdatenschutzgesetz, das Bremische Polizeigesetz, das Bremische Naturschutzgesetz, das Bremische Vergabegesetz und das Bremische Hafenbetriebsgesetz. Über den Bundesrat ist Bremen daneben auch an der Bundesgesetzgebung beteiligt, auf die ebenfalls weitreichende Aufgaben bei der Konkretisierung der Datenschutzgrundverordnung zukommen. Alle entstehenden Normen müssen im Lichte der Europäischen Grundrechtecharta gelesen werden, die jeder Person die Rechte auf Achtung ihres Privatlebens und ihrer Kommunikation und das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten garantiert. Für die anstehende komplexe Gesetzgebungstätigkeit zum Datenschutz bietet die Europäische Grundrechtecharta also eine großartige Orientierung.

Zu den Prüfungsergebnissen ihres Jahresberichts stellt Dr. Imke Sommer in diesem Zusammenhang klar: "Unabhängig davon, ob sich dies künftig aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung selbst, aus Bundes- oder aus Landesgesetzen ergibt: Es ist und bleibt als Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung verboten, dass ein Marktleiter die Überwachungsfotos eines Supermarktes ins Internet stellt, um privat nach den Abgebildeten zu "fahnden", dass die Ergebnisse von Leistungskontrollen am Schwarzen Brett eines Logistikunternehmens ausgehängt und Beschäftigte von Geld- und Werttransporten anlasslos verdeckt überwacht werden. Und es bleibt verboten, dass Gäste und Beschäftigte eines Restaurants gefilmt und abgehört werden, dass Lehrkräfte Schülerdaten ohne Einwilligung und Rechtsgrundlage weitergeben und dass Versicherungsvertreter bei einer Werbeveranstaltung auf dem Universitätsgelände mit ihren privaten Smartphones Personalausweise fotografieren."

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit freut sich auf das Informationsfreiheitsjubiläum und darauf, den bremischen Gesetzgeber bei der anstehenden gesetzgeberischen Mammutaufgabe zu unterstützen: "Das Jahr 2016 verspricht gut zu werden, denn es steht für zehn Jahre Informationsfreiheit in Bremen und den Beginn der wunderbaren Freundschaft des bremischen Gesetzgebers mit der Europäischen Grundrechtecharta."

Kontakt für Rückfragen:
Dr. Imke Sommer, Telefon: 0421/361-2010.