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Senatskanzlei

Klare Haltung des Senats zur Einrichtung mit der Möglichkeit der geschlossenen Unterbringung

20.03.2015

Die Frage einer Einrichtung mit der Möglichkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen von straffälligen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist im Senat nicht umstritten. Einmütig hat der Senat am vergangenen Dienstag (17. März 2015) beschlossen, dass kurzfristig mit einem Träger aus Hamburg verhandelt werden soll, um eine Kooperation für den befristeten Betrieb am Fuchsberg zu vereinbaren. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen wurde vom Senat gebeten, eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Im Senat wurde erörtert und positiv geklärt, dass eine Aufnahme von Jugendlichen in die Einrichtung auch nach dem Jugendgerichtsgesetz erfolgen soll. Zur Umsetzung der Planungen am möglichen endgültigen Standort Blockland müssen noch weitere konzeptionelle und technische Fragen geklärt werden.