Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Senatorin Stahmann: Weitere Verbesserungen für Flüchtlinge erforderlich

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: Weitere Verbesserungen für Flüchtlinge erforderlich

Bund muss Zugang zu Ausbildung, Arbeitsmarkt und Sprachkursen verbessern

27.11.2014

Mehrere Verbesserungen für die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beruf hat jetzt die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister aller Länder in Mainz beim Bund eingefordert. Dazu gehört, dass junge Flüchtlinge auch dann eine Arbeitserlaubnis bekommen sollen, wenn sie selbst oder ihre Eltern bei der Einreise nach Deutschland falsche Angaben zur Person gemacht haben. Geduldete, also Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen auch dann eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen dürfen, wenn sie ihre Abschiebung verhindern, zum Beispiel, indem sie ihre Staatsangehörigkeit verschweigen.

"Diese Menschen leben oft über viele Jahre in Deutschland, die meisten werden nie ausreisen. Ich will es nicht weiter hinnehmen, dass unser Rechtssystem diese Menschen ganz gezielt daran hindert, sich eine eigenständige Lebensperspektive in wirtschaftlicher Unabhängigkeit und voller Teilhabe aufzubauen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, am Rande der 91. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der 16 Bundesländer (ASMK) in Mainz. Die aktuelle Rechtslage dränge sie "ein Leben lang in die Abhängigkeit der Sozialhilfe", betonte die Senatorin und ergänzte: "Das ist auf Dauer nicht nur unmenschlich, wir belasten damit auch die Sozialhaushalte, weil wir den Menschen nicht erlauben, ihre Potenziale am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft abzurufen. Nur wer eine echte Zukunftsperspektive bekommt, kann sich auf Dauer in unsere Gesellschaft einfügen und sie nach seinen eigenen Kräften mit tragen und gestalten."

Rund ein Drittel aller Asylbewerbenden in Deutschland ist jünger als 18 Jahre, unter den ausreisepflichtigen, aber geduldeten Zuwanderern ist etwa die Hälfte jünger als 30. Nur ein Teil komme seinen Mitwirkungspflichten nicht nach. Dennoch sei der verschlossene Zugang zum Arbeitsmarkt ein "verheerendes Signal an Teile einer jungen Flüchtlingsgeneration", das negativ schon auf die Motivation wirke, überhaupt zu einem Schulabschluss zu kommen, sagte die Senatorin weiter. Der Anspruch auf Beschäftigung müsse daher für Asylbewerber und Geduldete gänzlich eigenständig behandelt werden, unabhängig von den Mitwirkungspflichten im Asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren.

Daneben wendet sich die ASMK gegen Pläne, nur noch Asylbewerbende zu Sprachkursen zuzulassen, die bereits einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz haben. Eine frühere berufsbezogene Sprachförderung sei "unabdingbar", so Senatorin Stahmann, zumal die anstehende Änderung des Asylrechts dazu führen werde, dass Flüchtlinge künftig schon nach drei Monaten einer Beschäftigung nachgehen dürften. Die entsprechende Sprachförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), solle daher auch in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 allen Asylbewerbern vom ersten Tag an sowie allen Geduldeten zustehen, nicht nur Flüchtlingen mit einer Arbeitserlaubnis. "Wir wissen, dass die meisten Flüchtlinge bleiben werden. Deshalb sollten wir keine künstlichen Hürden aufbauen und keine Zeit verlieren. Integration läuft über Sprache."