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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen: Aktionsplan auf den Weg gebracht

02.10.2014
Gruppenfoto des Temporären Expertinnen- und Expertenkreises (TEEK)
Gruppenfoto des Temporären Expertinnen- und Expertenkreises (TEEK)

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bremen hat einen wichtigen Schritt gemacht. Gestern hat der Temporäre Expertinnen- und Expertenkreises (TEEK), in dem unter anderem Behindertenverbände, Behörden und den Wohlfahrtsverbände vertreten sind, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Entwurf verabschiedet.

"Ich bin sehr froh darüber, dass wir den Aktionsplanentwurf abschließend erörtert haben", erklärt Bremens Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück. "Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen Gästen und Mitgliedern des TEEK, die sich in den letzten zwei Jahren konstruktiv und kontinuierlich an der Erarbeitung des Entwurfs beteiligt haben. In diesem Zeitraum haben wir gemeinsam eine Vielzahl von Maßnahmevorschlägen zu den einzelnen Handlungsfeldern erarbeitet, die in den jeweils zuständigen Ressorts bereits abgestimmt worden sind. Außerdem haben wir uns auf eine Struktur zur Umsetzung des Aktionsplans und der Konvention im Land Bremen verständigt. Für mich war vor allem auch die Beteiligung der Vertretungen behinderter Menschen, die von der UN-BRK verlangt wird, wichtig."

Horst Frehe, Staatsrat für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen ergänzte: "Der Entwurf zum Aktionsplan ist ein wichtiges Dokument, um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Nie zuvor in der Geschichte hat es ein Gesetzesvorhaben gegeben, in das behinderte Menschen so eng eingebunden waren wie in diesem Prozess."
"Mit dem Aktionsplan gelingt es, behinderte Menschen als Teil unserer Gesellschaft zu sehen, dem ein Recht auf Teilhabe in gleichem Umfang und ohne Benachteiligung zugestanden wird. Das Verständnis, das sich im Entwurf niederschlägt, entspricht dem modernen Verständnis von Behinderung, zu dem auch die nicht behinderte Umwelt beiträgt. Nicht die Beeinträchtigungen sind das Entscheidende, sondern die Barriere, die Menschen an der gleichberechtigten und vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. Das sind Barrieren, die die Gesellschaft abbauen kann und dank dem Aktionsplan zur Behindertenrechtskonvention auch abbauen wird."

Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Sie verpflichtet den Bund sowie die Bundesländer, Maßnahmen zu ergreifen, die für Menschen mit Beeinträchtigungen eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten.

Die Bremische Bürgerschaft und der Senat hatten 2012 die Einsetzung eines Temporären Expertinnen- und Expertenkreises (TEEK) mit dem Auftrag beschlossen, den Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK im Land Bremen zu erarbeiten. Daneben wurde zur Steuerung des Prozesses vom Senat eine Staatsrätinnen- und Staatsrätelenkungsrunde eingesetzt.
Mitglieder und ständige Gäste des TEEK sind Vertreterinnen und Vertreter aller Senatsressorts, des Magistrats der Stadt Bremerhaven, der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), der sechs nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) anerkannten Behindertenverbände, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände sowie der vier Bürgerschaftsfraktionen. Zum Vorsitzenden des TEEK, der sich am 02.07.2012 konstituiert hatte, wurde Bremens Landesbehindertenbeauftragter Dr. Steinbrück berufen. Vorsitzender der Staatsrätinnen- und Staatsrätelenkungsrunde ist Sozialstaatsrat Frehe.

In seiner 25. Sitzung am 01.10.2014 hat der TEEK den Entwurf des Aktionsplans abschließend beraten und ihn an die Lenkungsrunde der Staatsrätinnen und Staatsräte weitergeleitet.

Nach der Verabschiedung des Aktionsplans durch den Senat wird es um seine nachhaltige Umsetzung gehen. Hierzu soll nach dem Aktionsplanentwurf ein Landesteilhabebeirat eingerichtet werden. Dieser soll die Umsetzung des Aktionsplans begleiten und überwachen und darüber hinaus in seine Weiterentwicklung aktiv einbezogen werden. Mit der Einrichtung des genannten Gremiums soll die Beteiligung von behinderten Menschen wie sie die UN-BRK bei allen Maßnahmen zu ihrer Umsetzung verlangt, dauerhaft gewährleistet werden. Dies wird u.a. sichergestellt durch die Teilnahme der nach dem BremBGG klageberechtigten Behindertenverbände. Als ständige, beratende Mitglieder sollen in dem Gremium auch die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Senatsressorts an den Sitzungen teilnehmen.

"Die Schaffung eines Landesteilhabebeirats ist für eine kritisch konstruktive Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans und der UN-BRK aus meiner Sicht unerlässlich. Ich empfinde es als große Anerkennung unserer Arbeit, dass im Aktionsplanentwurf vorgeschlagen wird, dass der Landesbehindertenbeauftragte den Vorsitz des Landesteilhabebeirats übernehmen und die Geschäftsstelle des Beirats unserer Dienststelle zugeordnet werden soll. Die sich hieraus ergebende Verpflichtung, zusammen mit dem Teilhabebeirat weiter an der Umsetzung der Konvention und für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen zu arbeiten, übernehme ich gern", erklärt Steinbrück weiter.

Dem Senat der Freien Hansestadt Bremen ist es wichtig, der Forderung behinderter Menschen gemäß der Prämisse "Nichts ohne uns über uns" nachzukommen. Mit der Bildung des Landesteilhabebeirats verfolgt der Senat das Ziel, den mit der Erarbeitung des Aktionsplans begonnenen engmaschigen Austausch zwischen behinderten Menschen und ihren Vertretungen sowie der Verwaltung fortzuführen.

Die Umsetzung des Aktionsplans sowie der UN-BRK im Land Bremen soll dem Aktionsplanentwurf zufolge darüber hinaus durch eine Anlaufstelle (Focal Point) gewährleistet werden. Neben der Umsetzung ist der Focal Point auch für die ressortübergreifenden Maßnahmen, wie die Information und Repräsentation sowie Evaluation und Fortschreibung des Aktionsplans zuständig. Nach dem Entwurf des Aktionsplans soll die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als Focal Point agieren. Es soll eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Landesteilhabebeirat und dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten geben.

Der vorliegende Aktionsplanentwurf legt Handlungsschritte zur Umsetzung der UN-BRK im Land sowie in der Stadtgemeinde Bremen für einen Zeitraum von vier Jahren fest und bestimmt die Struktur, die die tatsächliche Umsetzung der einzelnen Maßnahmen fördern und gewährleisten soll.

"Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betrifft alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen. Sie wird aber nicht in wenigen Jahren abgeschlossen sein. Der Aktionsplan ist ein erster bedeutsamer Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Meines Erachtens muss er nach vier Jahren auf seine Wirksamkeit hin überprüft und fortgeschrieben werden. Nachdem der TEEK seine Arbeit abgeschlossen und einen Aktionsplanentwurf vorgelegt hat, liegt es jetzt in den Händen der Staatsrätinnen- und Staatsrätelenkungsrunde sowie des Senats, wann der Aktionsplan tatsächlich verabschiedet wird", so Steinbrück abschließend.

Nähere Informationen zur Arbeit des TEEK sowie alle relevanten Sitzungsunterlagen befinden sich unter: www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.4164.de

Foto: Ingo Charton