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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Gesucht: Wahlvorständinnen für die Wahl der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

ZGF informiert über Wahlverfahren, bietet Schulungen an und stellt Vorlagen bereit

16.11.2023

Am Mittwoch, 6. März 2024, finden in großen Teilen des bremischen öffentlichen Dienstes und in vielen weiteren Institutionen die Wahlen zu den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten statt. Rund 23.000 weibliche Beschäftigte aus über 140 Dienststellen in Bremen und Bremerhaven können dann ihre Stimme abgeben. Zwar sind es noch knapp vier Monate bis zum Wahltermin, doch müssen bei der Wahlvorbereitung gesetzlich festgelegte Fristen und Vorgaben erfüllt werden.

Deshalb rät die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF), bis spätestens Dezember 2023 mit den ersten Schritten zur Vorbereitung des Wahlverfahrens zu beginnen. An erster Stelle steht dabei die Gewinnung von Kolleginnen für die Kandidatur zum Wahlvorstand. Die Wahlvorständinnen werden in der Regel auf einer Frauenversammlung gewählt und sind maßgeblich für die Organisation, Koordination und Durchführung der Wahl zuständig.

"Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen sind wichtige Akteurinnen, um die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz umzusetzen. Beschäftigte, die dort beispielsweise sexuelle Belästigung oder diskriminierendes Verhalten erfahren, haben mit ihnen vor Ort eine direkte Ansprechpartnerin. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten begleiten und unterstützen zudem Frauenfördermaßnahmen wie beispielsweise die Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte von Bremen. Rund 60 Prozent der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bremen sind weiblich (Stand: 2020). Doch: je höher die Entgelt- und Hierarchiestufe, desto geringer der Frauenanteil.

ZGF bietet Unterstützung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Um das ungefähr achtwöchige Wahlverfahren für die Beteiligten möglichst einfach und reibungslos zu gestalten, bietet die ZGF unterschiedliche Unterstützungshilfen an. So hat sie die wichtigsten Schritte für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl auf ihrer Website übersichtlich aufbereitet: www.frauen.bremen.de/fgbwahl.

Beispielsweise Wahlvorschläge, Stimmzettel und die Bekanntgabe der Wahlergebnisse müssen in vorgegebener Form erfolgen. Deshalb hat die ZGF gemeinsam mit dem Senator für Finanzen Vorlagen hierfür erstellt. Außerdem bietet die ZGF an sechs Terminen im November und Dezember 2023 Schulungen in Bremen und Bremerhaven für Frauen an, die sich für das Amt des Wahlvorstands interessieren. Unter der E-Mail: rechtsangelegenheiten@frauen.bremen.de sind die Vorlagen sowie Informationen zu den Schulungen erhältlich.

"Natürlich sind das Wahlverfahren und die Wahl an formelle Vorgaben gebunden, aber niemand sollte sich davon abschrecken lassen. Das Unterstützungsangebot der ZGF bietet ein gutes Fundament, damit der Prozess erfolgreich gelingen kann", sagt die Landesfrauenbeauftragte.

Wo überall gewählt wird
Gewählt wird im März 2024 in der Kernverwaltung der Freien Hansestadt Bremen (FHB), beim Magistrat Bremerhaven, in den Ausgliederungen, Hochschulen und Bibliotheken, Eigenbetrieben, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Freien Hansestadt Bremen (FHB) sowie in sonstigen Institutionen, wie zum Beispiel Alfred-Wegener-Institut, AOK Bremen/Bremerhaven, Industrie- und Handelskammer Bremen und Bremerhaven sowie Radio Bremen.

Geregelt werden die Wahlen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten durch das Landesgleichstellungsgesetz und seine Wahlordnung in Verbindung mit dem Personalvertretungsgesetz und dessen Wahlordnung. Denn die Wahlen finden parallel zu den Personal- und Richterratswahlen in einem Turnus von vier Jahren statt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Susanne Gieffers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050,
E-Mail: presse@frauen.bremen.de