Integrationsminister der Länder schließen sich Bremer Antrag an
27.04.2023Die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Finanzmittel für die Integrationsberatung von Geflüchteten haben die Länder auf der heute zu Ende gehenden Integrationsministerkonferenz (IntMK) einhellig abgelehnt. "Wir haben den Bund daher eindringlich aufgefordert, eine auskömmliche Finanzierung der Migrationsberatung sicherzustellen", sagte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann auf der Abschlusspressekonferenz in Wiesbaden. "Schon die 81,5 Millionen Euro im Jahr 2023 reichen angesichts der Zuwanderungszahlen nicht aus", sagte Senatorin Stahmann weiter. "Die im Haushaltsentwurf vorgesehen Kürzung auf 57 Millionen Euro ist aus unserer Sicht erst Recht nicht vertretbar."
In unserer "durch Zuwanderung geprägten Gesellschaft" seien Information und Beratung im neuen Lebensumfeld "zentrale Grundbausteine für den individuellen Integrationsprozess", sagte die Senatorin und fügte hinzu: "Die Bedeutung der Migrationsberatung wird nicht nur weiter wachsen, weil wir die Integrationskurse für alle Asylsuchenden - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus - geöffnet haben, sondern auch, weil wir das Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt haben und die Fachkräftezuwanderung fördern." Die Träger der Migrationsberatung müssten angesichts der anhaltenden – und in Bezug auf die Fachkräftezuwanderung auch politisch ausdrücklich geförderten – Zuwanderung Planungssicherheit durch mehrjährige Förderungsperioden bekommen. Die bisherige einjährige Projektförderung laufe dem Interesse am Aufbau und Betrieb einer verlässlichen Beratungsstruktur zuwider.
Die IntMK ist zudem Bremens Vorschlag gefolgt, weitere Verbesserungen für Integrationskurse zu fordern, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert. Aus Bremischer Sicht zentral ist dabei die Weiterfinanzierung der bis Jahresende 2023 befristeten Kinderbeaufsichtigung für Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer. "Frauen mit kleinen Kindern haben anders kaum eine Chance auf sprachliche Integration", sagte Senatorin Stahmann. "Damit sind ihnen die Wege in unsere Gesellschaft, wenn nicht verbaut, so doch unnötig erschwert."
Im Interesse der Integration und mit Blick auf den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie schließt sich die IntMK zudem dem Bremer Antrag an, Erleichterungen beim Familiennachzug zügig umzusetzen. "Hürden beim Familien-und Ehegattennachzug müssen gering und einheitlich gehalten werden. Eine zeitlich unabsehbare Trennung von Familienangehörigen bedeutet oft ein Leben in Angst und Sorge um die Angehörigen und reduziert daher die Kapazitäten für ein gelingendes Ankommen erheblich." Hürden seien derzeit unter anderem die langen Wartezeiten auf ein Visum, kein Recht auf Familiennachzug für minderjährige Geschwister sowie der geforderte A-1-Nachweis von Sprachkenntnissen bereits vor der Einreise.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de