Sportsenatorin legt Investitionsprogramm in Millionenhöhe auf und übernimmt einen Teil der Mehrkosten beim Verbrauch
18.04.2023Mit zwei Programmen greift die Senatorin für Sport den Vereinen bei den gestiegenen Energiekosten unter die Arme. So können Vereine für Investitionen in energetische Maßnahmen insgesamt eine Million Euro beantragen. Zudem können Vereine einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten beantragen, wenn die gestiegenen Kosten für den Energieverbrauch im Jahr 2023 sie in eine existenzbedrohende Lage bringen würden und alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Beide Programme hat die Deputation für Sport heute (Dienstag, 18. April 2023) angenommen. Die Programme können umgesetzt werden, nachdem der Haushalts- und Finanzausschuss Ende der Woche seine Zustimmung erteilt hat. Die Regelungen zur Umsetzung im Detail wird das Sportamt in den kommenden Tagen mit dem Landessportbund vereinbaren.
"Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zu erheblichen Steigerungen bei den Energiekreisen geführt, die nicht alle Vereine aus eigener Kraft schultern können", sagte Sportsenatorin Anja Stahmann. "Wir können nun bestehenden Lücken bei den Bundeshilfsprogrammen, der Strom- und Gaspreisbremse sowie dem zusätzlichen Härtefallfonds des Bundes schließen". Dabei solle aber das Einsparziel von 20 Prozent im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind im Wesentlichen Träger des Sportes (nach Paragraf 3 Abs. 1 Nr.1 Sportförderungsgesetz des Landes Bremen), wenn die prognostizierte oder tatsächliche Steigerung der Energiekosten für Verbräuche im Jahr 2023 existenzbedrohend sind oder nur mit Leistungseinschränkungen zu kompensieren wären. Steigerungen unter 2.000 Euro werden nicht erstattet. "Das Programm ist so ausgelegt, dass es – unter Berücksichtigung des Einsparziels von 20 Prozent gegenüber den Vorjahresverbräuchen – sämtliche Ausgabensteigerungen vollständig ausgleicht", sagte die Senatorin. Für Einrichtungen mit Großverbrauch gelte ein Basiskontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Zu viel gezahlte Hilfen müssen nach den Abrechnungen 2024 zurückgezahlt werden.
"Wir schaffen mit diesem Programm ein letztes Auffangnetz, wenn alle anderen Möglichkeiten der Finanzierung ausgeschöpft sind", sagte Senatorin Stahmann.
So seien Vereine ausgeschlossen,
Zudem soll den Zuwendungsempfängern im Bereich des Sports im Land Bremen, insbesondere den Sportvereinen, eine Million Euro für energetische Sanierungen zur Verfügung gestellt werden. Auch hier haben Förderprogramme des Bundes Vorrang. Die Vereine sollen mit dem Geld in die Lage versetzt werden, vereinseigene Gebäude energetisch zu sanieren, Photovoltaik-Anlagen sind nicht förderfähig. Die Förderung wird nur für eine nachweisliche Energieeinsparung gewährt. Bevorzugt sollen jene Maßnahmen gefördert werden, die mit den größten Effekten einhergehen, die Reihenfolge des Antragseingangs ist dafür unerheblich.
"Sechs förderfähige Anträge von vier Vereinen liegen uns schon vor", sagte Senatorin Anja Stahmann, insgesamt gehe es dabei um rund 13 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel. "Ich habe sie der Deputation schon jetzt zur Bewilligung vorgelegt, damit sie noch vor der nächsten Heizperiode umgesetzt werden können. Wir wollen schnell ins Handeln kommen und nicht unnötig Zeit vergeuden." Gefördert werden
Die Mittel sollen aus den 500 Millionen Euro Globalmitteln kommen, die der Senat für die Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs sowie der Energiekrise zur Verfügung stellt, sofern es der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport nicht doch noch gelingt, die Finanzierung ganz oder teilweise aus eigenen oder eingeworbenen Bundes- oder EU-Mitteln sicherzustellen.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de