Keine Schäden zulasten unterhaltsberechtigter Kinder | In 62 Fällen Überzahlungen
13.04.2023Von den circa 1.700 Unterhaltsvorschuss-Akten aus dem Aktenfund in einem Sozialzentrum ist inzwischen rund die Hälfte aufgearbeitet. Dabei haben sich nach dem aktuellen Sachstandsbericht der Innenrevision bislang keine Hinweise auf Schäden zulasten unterhaltsberechtigter Kinder feststellen lassen. Auf der anderen Seite ist es in 62 Fällen zu Überzahlungen an die Alleinerziehenden in Höhe von insgesamt knapp 58.000 Euro gekommen, die nicht zurückgefordert werden können. Diese Zwischenbilanz hat Sozialstaatsrat Jan Fries heute (13. April 2023) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgelegt.
Bei den bisher gesichteten Akten habe es sich durchweg nicht um laufende Zahlfälle gehandelt, die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses oder -ausfalls war in diesen Fällen also bereits beendet, in der Regel, weil die Höchstleistungsdauer von damals 72 Monaten erreicht war oder das Kind bereits zwölf Jahre alt war, und die Zahlungen nach damaliger Rechtslage eingestellt werden mussten.
Auch von den 40 unbearbeiteten Posteingangsordnern ist inzwischen rund die Hälfte gesichtet worden. Überwiegend handelt es sich dabei nach den Ermittlungen der Innenrevision um regelmäßige Rechnungen von Jugendhilfeträgern über laufende Leistungen aus den Jahren 2020 bis 2022, die aber über Vorauszahlungen bereits weitestgehend finanziert waren. Auch die jährlich eingereichten Spitzabrechnungen fanden sich unter den Schriftstücken. In der Regel gehen daraus Forderungen der Träger gegenüber der Stadtgemeinde Bremen hervor, in einzelnen Fällen sind auch Überzahlungen dokumentiert. Die Unterlagen werden vorrangig im Hinblick auf mögliche Verjährung von Forderungen gesichtet und priorisiert.
Daneben enthalten die Postrückstandsordner Schriftstücke, die nur noch den entsprechenden Akten zugeordnet werden müssen, teilweise aber auch noch bearbeitet werden müssen. "Die Sichtung und Prüfung dieser Schriftstücke hat keinerlei Hinweise auf etwaige (finanzielle) Schäden zu Lasten von Leistungsempfängern ergeben. Selbst in Fällen von zunächst fehlenden Kostenzusicherungen wurden die Maßnahmen absprachegemäß durchgeführt", heißt es in dem Sachstandsbericht der Innenrevision.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de