Senatorin Stahmann: Zahlungen auf Grundlage von 2019
16.01.2020Die Offene Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen kann auch in der sogenannten haushaltslosen Zeit 2020 ohne finanzielle Abstriche fortgeführt werden. Das betonte Jan Fries, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, heute (16.01.2020) in der Sitzung der Deputation für Soziales, Jugend und Integration: „Wir stellen den Stadtteilen die gleichen Finanzmittel zur Verfügung wie im Jahr 2019.“ Es obliege dann den zuständigen Gremien in den Stadtteilen, diese Mittel zu verteilen. „Wenn es dabei zu Verschiebungen unter den einzelnen Angeboten kommen soll, ist das auch in der haushaltslosen Zeit möglich“, betonte der Staatsrat.
Nach der Landesverfassung darf der Senat in der haushaltslosen Zeit nur gesetzlich verpflichtete Ausgaben und bereits laufende Maßnahmen weiter finanzieren, aber keine Maßnahmen neu einrichten. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Behörden dem Haushaltsgesetzgeber nicht vorgreifen sollen. Das Verfahren der Haushaltsaufstellung bis zur Verabschiedung im neu zusammengesetzten Parlament nimmt in der Regel einen Zeitraum von rund einem Jahr in Anspruch. Daher kommt es nach Wahljahren regelmäßig zu einer haushaltslosen Zeit. Die exakte Höhe der Haushaltsmittel für die Offene Jugendarbeit im Jahr 2020 wird erst mit den Haushaltsbeschlüssen feststehen. Die entsprechenden Beschlüsse in der Bremischen Bürgerschaft werden im Sommer erwartet.
Insgesamt hat die Stadt Bremen die Offene Jugendarbeit im Jahr 2019 mit über neun Millionen Euro finanziert. Die Gesamtausgaben sind damit seit 2009 von 6,7 Millionen um mehr als 40 Prozent gestiegen.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de