Bundesagentur für Arbeit setzt mit dem 3-Euro-Grenzwert für sittenwidrige Löhne falsches Signal
04.03.2010„Wenn Unternehmen unverschämt niedrige Löhne bezahlen, dann ist das nicht nur gegenüber den Beschäftigten ein Skandal, es kommt auch der Allgemeinheit teuer zu stehen“, mit diesen Worten kommentierte Arbeits- und Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter eine Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit (BA), wonach im allgemeinen erst bei einem Grenzwert von drei Euro Stundenlohn geprüft werde, ob eine solche Bezahlung sittenwidrig sei.
Der allgemeine Grenzwert der BA liege mit drei Euro deutlich zu niedrig. Beschäftigte seien so gezwungen, ihr Gehalt über die BAgIS aufzustocken, um über die Runden zu kommen. „Das ist Sozialmissbrauch von Arbeitgebern, der nicht hingenommen werden darf. Die allgemeine Grenze erst bei drei Euro anzusetzen, ist ein falsches Signal und geradezu eine Einladung für manche, die Löhne noch weiter abzusenken“, so Rosenkötter.