Deputation für Soziales, Jugend und Integration will Beratungsabbrüche vermindern
30.03.2017Neue Einkommensgrenzen für die präventive Schuldenberatung weiten den Kreis der Anspruchsberechtigten aus. Künftig können Alleinlebende die Beratung auch dann noch nutzen, wenn sie über ein monatliches Netto-Einkommen von bis zu 1.401 Euro verfügen. Das sind 78 Euro oder 6,7 Prozent mehr als bisher. Für Verheiratete steigt die Einkommensgrenze um 8 Prozent auf 1.872 Euro, für Familien mit drei Kindern liegt sie nun bei 3.059 Euro und damit um 10,5 Prozent höher als bisher.
Die präventive Schuldenberatung unterstützt Bremerinnen und Bremern, die noch über eigenes Einkommen verfügen oder Arbeitslosengeld I beziehen. Sie ist im Jahr 2012 eingeführt worden und zielt auf eine Einigung mit Gläubigern oder auf ein geordnetes Insolvenzverfahren. „Die präventive Schuldenberatung kann beispielsweise eine Lohnpfändung noch rechtzeitig abwenden, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führen kann“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen und Integration. „Damit ist sie ein ganz wichtiges Instrument der sozialen Sicherung, auf das wir in Bremen nicht mehr verzichten wollen.“
Im vergangenen Jahr haben 631 Bremerinnen und Bremer eine der 15 bremischen Beratungsstellen aufgesucht, um die präventive Schuldenberatung in Anspruch zu nehmen. Das sind 18 Fälle mehr als im Jahr 2015 und 54 mehr als 2014. Erfolgreich abgeschlossen wurden im Jahr 2016 genau 377 Fälle, davon 93 durch eine außergerichtliche Einigung, 280 durch eine Verbraucher- oder Regelinsolvenz.
Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen wird auch der bisherige Eigenanteil für die Beratung in zwei Stufen geteilt. Bisher wurde der Eigenanteil von 130 Euro fällig, wenn das Netto-Einkommen eines Alleinstehenden über 1.013 Euro lag. Künftig wird ein einmaliger Eigenanteil von 50 Euro bei einem Netto-Einkommen von mehr als 901 Euro erhoben, und ein einmaliger Eigenanteil von 130 Euro bei Einkommen über 1.101 Euro. Den Vorschlag für den neuen Eigenanteil von 50 Euro haben Schuldenberatungsstellen eingebracht, unter anderem, um einem „Beratungsstellen-Hopping“ und der Abbruchquote von zuletzt fast 17 Prozent entgegenzuwirken.
Neben der präventiven Schuldenberatung für Geringverdiener mit eigenem Einkommen oder im Arbeitslosengeld-I-Bezug, bei der es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune handelt, gibt es die im Sozialgesetzbuch festgeschriebene (nicht präventive) Schuldenberatung für überschuldete Langzeitarbeitslose, Rentner und Sozialleistungsempfänger. Von diesen haben 929 sich im Jahr 2016 bei den Schuldenberatungsstellen gemeldet. Für 123 konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, 537 sind in die Verbraucherinsolvenz oder die Regelinsolvenz geführt worden.
Insgesamt hat die Stadtgemeinde Bremen für die beiden Zweige der Schuldenberatung im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro ausgegeben, davon 421.000 für die präventive Schuldenberatung. Im Jahr 2015 waren es 1,5 Millionen mit einem Anteil von 400.000 Euro für die präventive Schuldenberatung.
In der Stadt Bremen gelten nach Berechnungen auf der Grundlage von Daten der Wirtschaftsauskunftei Creditreform 59.710 Bremerinnen und Bremer in 32.930 Privathaushalten als überschuldet. Der Anteil der Überschuldeten unter der Erwachsenenbevölkerung ist im vergangenen Jahr leicht gesunken von 12,76 Prozent im Jahr 2015 auf 12,67 Prozent im Jahr 2016.