20.12.2007
„Die gemeinsame Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen - darunter viele Langzeitarbeitslose - im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitslose („Hartz IV“) durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommune hat sich in Bremen bewährt. Sie muss nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun aber in den nächsten drei Jahren bundesgesetzlich neu geregelt und vor Ort neu organisiert werden. Wichtig ist mir dabei, dass auch nach der notwendigen Reform die Arbeit der Kommunen und der Agenturen für Arbeitslose und Arbeitsuchende eng miteinander verzahnt bleibt“. Mit diesen Worten hat Bremens Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter auf das Urteil reagiert.
Selbstverständlich müssten das Urteil und die sich daraus ergebenden Folgen jetzt erst einmal im Detail geprüft werden. Senatorin Rosenkötter: „An der Reformdebatte werden wir uns aktiv beteiligen und unsere Erfahrungen aus nunmehr drei Jahren des Bestehens der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) einbringen.“
Die Senatorin betonte, dass sich für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II in der nächsten Zeit nichts ändern werde: „Niemand muss sich Sorgen machen, die Leistungen werden auch nach dem Urteil wie bisher gewährt.“ Auch die Beschäftigten der BAgIS arbeiten vorerst weiter wie bisher.