Wohn- und Betreuungsaufsicht erteilt Betriebserlaubnis unter strengen Auflagen
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) hat dem Träger "Curata" aus Düsseldorf die Erlaubnis erteilt, den Betrieb der Seniorenresidenz Kirchhuchting am morgigen Freitag (11. Dezember 2015) nahtlos zu übernehmen. "Der Träger hat uns ein fachliches und ein Personalkonzept vorgelegt, das die Wohn- und Betreuungsaufsicht fürs Erste überzeugt hat", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Zu dem Konzept gehört eine neue, qualifizierte Pflegedienstleitung und eigenes Personal, das ab Freitag den Betrieb der Einrichtung mit derzeit gut 40 Bewohnern übernimmt. Der Träger habe überzeugend dargelegt, dass er bei dieser Bewohneranzahl tagsüber ständig mindestens vier Pflegefachkräfte und zusätzlich mindestens zwei Hilfskräfte einsetzen kann sowie vier Qualitäts- und Interimsmanager. "Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wird den Träger besonders in der Anfangszeit sehr eng begleiten", sagte die Senatorin. "So wird sie Sorge dafür tragen, dass die Qualität der Pflege von Anfang gewährleistet ist."
"Trotz der gravierenden Mängel, die bislang in der Residenz Kirchhuchting aufgetreten waren, gibt es zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner, die sich dort subjektiv wohlfühlen und nicht ausziehen wollten", sagte die Senatorin weiter. "Ich bin froh, dass wir ihnen jetzt einen Umzug ersparen können." Viele von ihnen seien hochbetagt und im Stadtteil verwurzelt. "Vielfach sind selbst ihre Kinder schon 70 Jahre und älter." In diesem Alter falle ein Umzug – auch mit längeren Anfahrtswegen für Besuche in einem anderen Stadtteil – besonders schwer.
Dem bisherigen Träger warf die Senatorin vor, das Angebot zur Übergabe an die neu gegründete "Curata Seniorenresidenz Haus Huchting GmbH" bis zuletzt, nämlich bis zum Gerichtsbeschluss am Freitag vergangener Woche, zurückgehalten zu haben. Das habe "viel vermeidbare Unruhe" in die Bewohnerschaft gebracht: "Hier wurde auf Kosten der Pflegebedürftigen taktiert. Das ist nun vorbei. Darüber bin ich wirklich erleichtert."
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht weist darauf hin, dass Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich Altenpflege, die aufgrund der Betriebsuntersagung bereits ausgezogen sind, das Recht zur Rückkehr haben: "Wer das für sich in Betracht zieht, sollte die jetzige Einrichtungsleitung sowie den neuen Träger möglichst bald ansprechen", sagte Martina Timmer, Leiterin der Wohn- und Betreuungsaufsicht. "Wir beraten natürlich gerne."
Abschließend bedankte Senatorin Stahmann sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohn- und Betreuungsaufsicht: "Sie haben unter großem zeitlichen und sozialen Druck eine fachlich hervorragende Arbeit gemacht und sind bis zuletzt mit Augenmaß vorgegangen. Das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner war durchweg Richtschnur Ihres Handelns. Dafür haben Sie großes Lob und Anerkennung verdient."