09.02.2007
„Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, die sich nachweislich ausreichend aber vergeblich um eine Senkung ihrer Mietkosten bemüht haben und denen eine günstigere Wohnung nicht zur Verfügung steht, müssen nicht befürchten, dass die Kosten der Unterkunft nur noch zum Teil übernommen werden. Es hat bisher keine Zwangsumzüge gegeben und es wird keine geben.“ Das hat Dr. Joachim Schuster, Staatsrat bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, anlässlich der Debatte um die Kosten der Unterkunft für den genannten Personenkreis in der Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration betont.
Die Verwaltungsanweisung sieht schon jetzt vor, dass die aktuelle Situation am Wohnungsmarkt zu berücksichtigen ist und Fristverlängerungen gewährt werden können, so Schuster. Liegen besondere Gründe vor, zum Beispiel Krankheit, Behinderung oder lange Wohndauer, können bis zu 50 Prozent höhere Mieten, als es die geltenden Obergrenzen vorsehen, akzeptiert werden. Bei besonderen Härtefällen ist sogar eine weitere Überschreitung möglich. Um mögliche Fehlentscheidungen im Einzelfall zu vermeiden, sollen Entscheidungen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) über eine Reduzierung von Unterkunftskosten vom Vorgesetzen vorher geprüft und mitgetragen werden.
Sowohl der Rechnungshof als auch das Sozialressort haben bei der Überprüfung der Leistungsqualität der BAgIS Mängel festgestellt. Um die Qualität entscheidend zu verbessern wird nach Angaben des Staatsrates die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt, es wird ein Prüfdienst eingerichtet, die Arbeitsstrukturen werden durchleuchtet und optimiert und die Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft wird überarbeitet, auch wegen der inzwischen erfolgten gesetzlichen Änderungen. Außerdem sollen 50 neue Stellen zügig besetzt werden.
Um die Situation am Bremer Wohnungsmarkt zu überprüfen, hat der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zudem das GEWOS-Institut in Hannover beauftragt, sein erstes Gutachten aus dem Jahre 2005 zu aktualisieren. GEWOS soll in dem Folgegutachten die Frage beantworten, ob weiterhin angesichts gestiegener Zahlen bei den Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II ausreichend preisgünstiger Wohnraum vorhanden ist. Eine Entscheidung über eine eventuelle Anhebung der Mietobergrenzen, wie sie für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten, ist von dem Ergebnis dieser Untersuchung abhängig. Dies gilt insbesondere für Ein-Personen-Haushalte.
Außerdem wird eine Servicestelle eingerichtet, die regelmäßig die verfügbaren Wohnungsangebote in den einzelnen Stadtteilen sichten wird, die Miethöhen prüft und der BAgIS zeitnah eine Übersicht zur Verfügung stellt.