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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Übernahme der Unterkunfts-Kosten: Neuregelung frühestens ab 1. November 2005

06.09.2005

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II werden in der Stadt Bremen vor dem 1. November 2005 keine Aufforderung bekommen, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Mieten in ihrer tatsächlichen Höhe übernommen. Das hat Senatorin Karin Röpke heute (6.September 2005) der städtischen Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration mitgeteilt. Das GEWOS-Institut arbeitet derzeit noch an einem Gutachten, mit dem geklärt werden soll, welche Kosten der Unterkunft angemessen sind.


GEWOS hatte am 19. April 2005 den Auftrag bekommen, zu untersuchen, ob die im Dezember 2004 festgelegten Miethöhen, die künftig von der Stadt übernommen werden sollen, ausreichend sind oder neu festgesetzt werden müssen. Anfang September sollten Konsequenzen aus den Ergebnissen der Untersuchung gezogen werden, es war jedoch nicht möglich, bis zu diesem Termin alle erforderlichen Daten zu erhalten und auszuwerten. Somit kann der Deputation erst im Oktober eine mögliche Neuregelung vorgelegt werden, die dann voraussichtlich am 1. November 2005 in Kraft treten kann. Erst dann können Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II – wenn die tatsächlichen Kosten für ihre Wohnung die als angemessen festgelegte Miete übersteigt – aufgefordert werden, sich innerhalb einer bestimmten Frist eine preisgünstigere Wohnung zu suchen.