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Schonfrist für „wilde Imker“ endet - Meldefrist läuft am 20. Juni 2005 ab

03.06.2005

Für „wilde“ Imker endet am 20. Juni 2005 eine Schonfrist. Jeder Imker muss dann seine Bienenvölker der Veterinärbehörde gemeldet haben. „Wer dies bis zum Stichtag nicht getan hat, muss mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro rechnen“, so die Leiterin des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes (LMTVet) des Landes Bremen, Dr. Bärbel Schröder. Die Verpflichtung zur Meldung gilt auch für Kleinst-Imkereien mit nur einem Bienenvolk.


Der Grund für diese Forderung liegt in der starken Ausbreitung der Bienenkrankheit „Amerikanische Faulbrut“ in Bremen und vor zwei Jahren in Bremerhaven. Auch wenn die „Amerikanische Faulbrut“ für den Menschen völlig ungefährlich ist, so stellt sie doch eine große Gefahr für die bestehenden Bienenstände dar. Die Krankheit lässt sich nur eindämmen, wenn flächendeckend alle Bienenvölker untersucht werden. „Hätte sich bereits jeder Imker bei uns gemeldet, wären wir bei der Krankheitsbekämpfung schon einen Schritt weiter“, erläutert die Veterinärin. Besondere Sorgen machen ihr die unbekannten und auch die aufgegebenen Bienenstände. Die Krankheit wird von den Bienen durch Räuberei weiter verbreitet und gefährdet so auch die gut geführten Imkereien. Im Fall der Erkrankung wird geprüft, ob das Bienenvolk noch zu retten ist.


Dr. Bärbel Schröder vermutet, dass nur rund 80 Prozent der Imkereien ihrem Amt bekannt sind. Die meisten Imker sind in Imkervereinen organisiert und haben sich über den Verein melden lassen. Alle übrigen nicht gemeldeten Imker müssen sich selbst beim Veterinärdienst melden. Die Meldung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen: In Bremen an: LMTVet des Landes Bremen, Findorffstr. 101, 28215 Bremen Tel. 0421-361-4035, Fax 361 -15035 bzw. in Bremerhaven: LMTVet des Landes Bremen, Freiladestr. 1, 27572 Bremerhaven Tel. 0471-596-13870, Fax 596-13879.



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