13.06.2000
Senat stimmt Vorschlag des Arbeitssenators zu
Der Senat hat heute (13. Juni 2000) dem Vorschlag des Senators für Arbeit, Frauen Gesundheit, Jugend und Soziales zugestimmt, die Arbeitsförderung des Zwei-Städte-Staates neu zu strukturieren.
In der Stadt Bremen werden die operativen Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik des Landes und die kommunalen "Hilfen zur Arbeit" auf die "Bremer Arbeit GmbH" übertragen, in Bremerhaven auf die "Bremerhavener Arbeit GmbH". Die operativen Gesellschaften der Arbeitsförderung des Landes werden von A bis Z (Antrag bis Zuwendungsbescheid) zuständig sein.
Es ist vorgesehen, zum 1. Januar 2001 in der Stadt Bremen den Beratungs- und Vermittlungsdienst der Werkstatt Bremen (Bereich "Hilfen zur Arbeit") aus dem bisherigen Eigenbetrieb Werkstatt Bremen herauszulösen und mit den operativen Aufgaben des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in einer eigenständigen GmbH zusammenzufassen (Bremer Arbeit GmbH). Die GmbH soll als Eigengesellschaft der Stadt Bremen gegründet werden. Die Rechtsform einer GmbH wird auf Empfehlung der FIDES Treuhandgesellschaft und der Unternehmensberatung Roland Berger gewählt. Das notwendige Personal wird überwiegend aus dem Bereich "Hilfen zur Arbeit" der Werkstatt Bremen und der senatorischen Dienststelle zur Verfügung gestellt, um die Neustrukturierung möglichst kostenneutral verwirklichen zu können.
Die Werkstatt für Behinderte (Martinshof) wird als Eigenbetrieb "Werkstatt Bremen" weitergeführt.
Die "Bremerhavener Arbeit GmbH" soll mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Bremerhaven und einer Minderheitsbeteiligung des Landes Bremen entstehen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen auch hier ganz überwiegend aus der senatorischen Dienststelle kommen.
Mit der Bündelung der operativen Aufgaben sollen effektivere Organisationsstrukturen geschaffen werden, die für Arbeitsförderung zur Verfügung stehenden Mittel gezielter eingesetzt werden können und die soziale und berufliche Integration Arbeitsloser verbessert werden.