28.11.2000
Auf der Sitzung des Krisenstabes im Bundeslandwirtschaftsministerium (BML) am 25.11.2000 wurden folgende Maßnahmen zum Schutz gegen BSE zwischen den Ländern und dem Bund vereinbart:
Verfütterungsverbot für Tiermehl:
Das Verfütterungsverbot für Tiermehle für alle landwirtschaftlichen Nutztiere erscheint notwendig, um die stärkste Infektionsquelle mit höherer Sicherheit als bisher ausschließen zu können. Es wird vermutet, dass auf landwirtschaftlichen Betrieben tiermehlhaltige Futtermittel trotz des seit sechs Jahren geltenden Verbots an Rinder verfüttert werden. Tiermehlhaltige Futtermittel sind derzeit nur in der Schweine- und Geflügelmast erlaubt. Nur wenn Tiermehle grundsätzlich aus der Futtermittelkette entfernt werden, kann mehr Schutz vor BSE erreicht werden.
Die Landwirtschaftskammer und die entsprechenden Betriebe in Bremen werden vom Wirtschaftssenator und vom Lebensmittelüberwachungs-,Tierschutz und Veterinärdienst (LMTVet) in den nächsten Tagen über die anstehenden Maßnahmen ebenso vorab informiert wie die im Lande Bremen ansässigen Futtermittelbetriebe.
Einführung der BSE-Schnelltests:
Die Untersuchung der getöteten und verendeten Tiere wird nach Vereinbarung mit Niedersachsen in der Tierkörperbeseitigungsanstalt Mulmshorn und im Veteriäruntersuchungsamt Oldenburg durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20.000 DM pro Jahr.
Für die Untersuchung der Schlachtrinder kann Niedersachsen keine Kapazitäten zur Verfügung stellen. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Bremen könnte innerhalb von zwei Monaten den Test einführen. In der Übergangszeit sollen zehn Prozent der Schlachtrinder (gemessen am bisherigen Schlachtaufkommen von rund 30 000 Rindern, die älter als 30 Monate sind, also ca. 200 pro Monat) mit dem BSE-Schnelltest untersucht werden. Dazu liegt ein Angebot einer Hamburger Firma vor. Die Probenahme an den Schlachthöfen muss von amtlichen Mitarbeitern vorgenommen werden, der LMTVet trifft dazu im Moment alle Vorbereitungen.
Insgesamt wird für Bremen mit circa 6 Millionen Mark Untersuchungskosten pro Jahr gerechnet, wenn von 30 000 Schlachtrindern und einem Preis von 200 DM pro Probe ausgegangen wird. Die Europäische Union hat eine Mitfinanzierung der Tests für das Untersuchungsprogramm für die gefallenen (verendete und notgeschlachtete) Tiere zugesagt, eine Ausweitung der Kofinanzierung für die Schlachttiere wird geprüft. Der Bund hat eine Beteiligung an den Kosten in Aussicht gestellt.
Maßnahmen gegen die neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK)
Gemäß den Empfehlungen des „Arbeitskreises Blut“ des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts werden Blutspenden von Personen, die sich in den letzten Jahren mehr als sechs Monate in Großbritannien aufgehalten haben, im Land Bremen nicht mehr angenommen.
Es ist sichergestellt, dass keine Organe aus Großbritannien in Bremen verpflanzt werden (Nieren oder Hornhäute).
Es wurde festgelegt, dass alle Personen mit der klinischen Diagnose von CJK (alte oder neue Variante) nach § 10 des Bundesseuchengesetz obduziert werden, da eine Gefahr für die Volksgesundheit vorliegen kann. Die Zahl der CJK-Patienten in Bremen bewegt sich in der üblichen Größenordnung von 1-2 Patienten pro Jahr (klinisch oder pathologisch als alte Variante ausgewiesen).
Die Anwendung der strengen Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes für den Umgang mit Patienten unter dem Verdacht von CJK wird noch einmal bei allen Kliniken in Erinnerung gebracht. Sie wurde bei entsprechenden Fällen angewandt.
Aktivierung des Krisenstabes
In der Abteilung Gesundheit des Ressorts wurde ein Krisenstab eingerichtet, der aus den entsprechenden Referaten des Ressorts, dem Senator für Wirtschaft, den Gesundheitsämtern in Bremen und Bremerhaven, dem LMTVet und dem Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) gebildet wurde. Der Krisenstab tagt alle 2 bis 3 Tage.
Hotline
Als Telefonnummer für den Bürger wurde die Telefonnummer (0421) 361-17 467 im LMTVet Bremen veröffentlicht. Das Telefon ist von 8.00 bis 16.00 Uhr besetzt.
Aktuelles:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird voraussichtlich keine Eilverordnung mangels Rechtsgrundlage erlassen, sondern einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Damit wird sich die Umsetzung des Verfütterungsverbotes entsprechend verzögern.
Nach Auskunft der Schlachthöfe Bremen und Bremerhaven zeichnet sich ein Einbruch des Rindfleischabsatzes ab. Beide Schlachthöfe haben angekündigt, am heutigen Dienstag keine Rinder zu schlachten.