Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Bremer Landesprogramm „Jugend für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz - gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremer Landesprogramm „Jugend für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz - gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“

17.05.2001

Bund, Land und beide Kommunen fördern Projekte der Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer gemeinsamen Entschließung "Für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz - Gegen Menschenverachtung, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt" vom 14. September 2000 die Absicherung und erforderlichenfalls die Verstärkung der präventiven Jugendarbeit als wirksames Mittel gegen Rechtsextremismus gefordert.

Der Senat hat der Bürgerschaft mit seinem Dritten Bericht über Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Lande Bremen ein Bündel von möglichen Maßnahmen der wehrhaften Demokratie angekündigt. Das Landesprogramms greift die vom Senat und von der Bürgerschaft formulierten Erwartungen auf und entwickelt ein Handlungskonzept für die nächsten Jahre. Im Jahr 2001 beteiligt sich zudem das Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend aus seinem Kinder- und Jugendplan finanziell an der Umsetzung des Landesprogramms.

Das Programm wird mit den jugendpolitischen Rahmensetzungen des Anpassungskonzeptes für die Kinder- und Jugendförderung bis zum Jahre 2005 in Verbindung gesehen und bildet folgende Schwerpunkte:


1. Projekte sowie Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Durch das Landesprogramm sollen Projekte sowie Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung gefördert werden, die insbesondere
- Kindern und Jugendlichen Gelegenheiten eröffnen, durch Einsatz von künstlerischen, musikalischen oder anderen jugendgemäßen Medien öffentlich zu vermitteln, dass sie sich für demokratische Haltungen und tolerantes Verhalten in ihrem unmittelbaren Umfeld stark machen,
- die Kompetenzen von Jungen und Mädchen zur selbstbewussten und demokratischen Lösung von Streit und Konflikten durch geschlechtsspezifisch konzipierte Projekte fördern,
- zeigen, wie im Stadtteil durch das Zusammenwirken von Kommunalpolitik und Jugendarbeit Kinder und Jugendliche einerseits mehr politisch-öffentliche Anerkennung erhalten können (auch durch Eingehen auf deren Interessen und Konflikte), andererseits ihnen Werte und Normen eines demokratisch-gewaltfreien Miteinanders erläutert und begründet werden können.

Das Land Bremen wirkt in diesem Programmschwerpunkt eng mit den beiden Stadtgemeinden zusammen, die sich aus städtischen Mitteln finanziell beteiligen. Die Förderung der Projekte erfolgt auf örtlicher Ebene. Dazu werden in den Jahre 2001 bis 2003 jeweils 20 000 Mark in Bremerhaven (über das Amt für Jugend und Familie) und 80 000 Mark in Bremen (über das Amt für Soziale Dienste) zur Verfügung gestellt.

Für ein Projekt darf höchstens ein Betrag bis zur Höhe von 8000 Mark bewilligt werden; es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Projektträger in der Regel einen Anteil von 20 Prozent der Kosten des Projektes über Eigenarbeit, Eigenmittel oder Drittmittel bereitstellen. Ein Drittel der Projekte soll von oder mit Mädchen durchgeführt werden.

Anträge für den Programmschwerpunkt 1 können von gemeinnützigen Initiativen, Vereinen und Einrichtungen zunächst für solche Vorhaben gestellt werden, die sich an Kinder und Jugendliche richten und die noch im Jahre 2001 realisiert werden können.

Anträge müssen bis zum 5.Juni 2001 (Poststempel) gerichtet werden
- in Bremen an den Senator für Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, z.H. Frau Frings, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen (Tel. 0421-361 89432 oder EMail pfrings@soziales.bremen.de)
- in Bremerhaven an das Amt für Jugend und Familie, z.H. Herrn Rudolphi, Stadthaus 1, H.-Schmalfeldstr., Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven (Telefon 0471-590-2070)


2. Qualifizierung und Vernetzung der Projekte der Kinder- und Jugendarbeit
Weiter sollen durch das Landesprogramm
- ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit qualifiziert werden, in ihren Angeboten und Projekten erprobte neuere demokratie- und toleranzfördernde Methoden einsetzen zu können und zu lernen, sich in ihren Arbeitszusammenhängen gelassen, professionell und konstruktiv mit provozierenden Verhaltensweisen von Mädchen und Jungen auseinander zusetzen;
- die praktischen Erfahrungen der exemplarischen Modelle reflektiert und für andere als Arbeitshilfen aufbereitet und vermittelt werden.
- mit den beteiligten Projekten gemeinsam Indikatoren für die Wirksamkeit der Arbeitsweisen entwickelt und in der Praxis geprüft werden;
- die geförderten Projekte ihre Arbeitsweisen vorstellen, andererseits aber auch andere beispielhafte Aktivitäten von Jugendarbeit und Kommunalpolitik in Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus vorgestellt werden. Dazu wird im Internet eine Datenbank eingerichtet;
- durch den Aufbau einer vernetzten Kommunikationsstruktur zwischen den Projekten und aktiven Beteiligten solide Grundlagen für schnellen Informationsaustausch, gegenseitige Unterstützung und zivilgesellschaftliche Organisationskraft geschaffen werden.

Für diesen zweiten Programmteil werden vom Senator für Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales im Jahre 2001 Mittel in Höhe von 100 000 Mark und in den Jahren 2002 und 2003 jeweils 50 000 Mark eingesetzt.

Anträge von Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung im Lande Bremen sollen bis zum 5.6.2001 (Poststempel) an den Senator für Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, z.H. Frau Frings, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen, gerichtet werden.

Die Erfahrungen, die in den geförderten Modellprojekten gemacht wurden, werden für andere Projekte multipliziert. Über die Projekte, die Arbeitsweisen des Modells verwenden, hinaus sollen weitere Projekte der Jugendarbeit beraten werden, die mit latent rechtsorientierten Jugendlichen arbeiten. Zu diesem Zweck soll eine Online-Datenbank aufgebaut und fortlaufend erneuert und erweitert werden. Interessierte Träger der Jugendhilfe können sich für die Übernahme der Trägerschaft unter Beifügung eines Fachkonzeptes bis zum 5.6.2001 an den Senator für Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, z.H. Frau Frings, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen, bewerben.

Nähere Informationen geben
in Bremen der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Frau Frings, Tel. 0421-361 89432, pfrings@soziales.bremen.de
in Bremerhaven das Amt für Jugend und Familie, Herr Rudolphi, Telefon 0471-590-2070.