22.05.2001
Der Senat hat heute (22. Mai 2001) den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem das Landespflegegeldgesetz aufgehoben und entsprechend der Vorlage des Sozialressorts eine Besitzstandsregelung für Blinde und Schwerstbehinderte geschaffen werden soll. Das Landespflegegeldgesetz aus dem Jahre 1972 wird für die Zukunft als verzichtbar angesehen, da durch Behinderung bedingte Mehraufwendungen mittlerweile weitestgehend durch die Pflegeversicherung oder Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (wie der Blindenhilfe) aufgefangen werden.
Seit Einführung der Pflegeversicherung steht das unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährte Landespflegegeld für Blinde und Schwerstbehinderte (750 Mark monatlich) auf dem Prüfstand. Viele Bezieher der Beträge aus Landesmitteln haben gleichzeitig Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung und /oder auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), wozu auch die Blindenhilfe zählt (monatlich 1088 Mark bei einer Einkommensgrenze von 3167 Mark für eine Einzelperson pro Monat, zusätzlich Kosten der Unterkunft).
Bezieht jemand Geld aus der Pflegeversicherung, so wird das Landespflegegeld um diesen Betrag gekürzt. Erfahren Blinde oder Schwerstbehinderte finanzielle Unterstützung nach den Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes, wird das Landespflegegeld auf diese Leistungen angerechnet. Sozialsenatorin Hilde Adolf: „Nur Blinde und Schwerstbehinderte, die aufgrund ihres Einkommens und Vermögens keinen Anspruch auf Hilfe nach dem BSHG haben, hatten bisher einen tatsächlichen Vorteil vom Landespflegegeld.“
Weiter betonte die Senatorin: „Da wir eine unbefristete finanzielle Besitzstandsregelung für Blinde und Schwerstbehinderte wollen, wird sich für alle, die aktuell Landespflegegeld beziehen, nichts ändern.“ Aus welchem Topf auch immer sie jetzt finanzielle Hilfe erfahren, sie werde in der Höhe gleich bleiben.
Durch eine Aufhebung des Landespflegegeldgesetzes und die Einführung einer Besitzstandswahrung wird aktuell nichts eingespart. Einsparungen ergeben sich erst langfristig dadurch, dass keine neuen Ansprüche auf Landespflegegeld entstehen. Neuanträge werden künftig durch Leistungen aus dem BSHG abgedeckt. Abhängig von Einkommen und Vermögen wird dann die Hilfe im Einzelfall in voller Höhe oder anteilig gewährt.
Nach dem Beschluss im Senat wird sich die Bremische Bürgerschaft (Landtag) mit dem Gesetzentwurf befassen.
Landespflegegeld bezogen Ende 2000 rund 786 Personen im Lande Bremen, nachdem es vor Einführung der Pflegeversicherung 1994 rund 2800 Männer und Frauen waren. An Landespflegegeld werden derzeit rund 6,2 Millionen Mark gezahlt.