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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Land Bremen setzt weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens um

31.10.2020

Nach Befassung durch Senat und Bürgerschaft erlässt Gesundheitssenatorin neue Rechtsverordnung

Nach der Befassung durch den Senat der Freien Hansestadt Bremen sowie durch die Bremische Bürgerschaft hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz am heutigen Samstag (31.10.2020) die neunzehnte Verordnung zum Schutz der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. In dieser werden die Maßnahmen, die am Mittwoch (28.10.2020) in einer gemeinsamen Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin beschlossen wurden, umgesetzt. Die Verordnung tritt am Montag (02.11.2020) in Kraft.

Seit Anfang September steigt die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 im Land Bremen exponentiell an, diese Entwicklung lässt sich in ganz Deutschland beobachten. Seit Ende September erreicht diese Entwicklung auch die Krankenhäuser, dort steigen die Zahlen der stationär behandelten Personen mit Covid-19. Um den Anstieg zu stoppen und das Infektionsgeschehen zu beruhigen, wurden heute neue Maßnahmen beschlossen. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Die aktuellen Zahlen sowohl der Neuinfektionen als auch der stationären Behandlungsfälle, sind besorgniserregend. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, die Fallzahlen wieder zu senken. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen konsequent umzusetzen, auch wenn sie harte Einschnitte bedeuten.“

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Es sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Dabei dürfen nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen.
  • Individualsport ist gestattet, dabei dürfen maximal zwei Personen oder Personen aus einem Hausstand zusammenkommen.
  • Kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten. Andere Veranstaltungen dürfen mit maximal 100 Personen stattfinden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Abstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden kann. Außerdem muss ein Schutz- und Hygienekonzept erstellt werden.
  • Private Feierlichkeiten sind mit maximal zehn Personen erlaubt, das gilt sowohl in öffentlichen oder angemieteten sowie privaten Räumlichkeiten.
  • Clubs und Diskotheken, Festhallen und ähnliche Vergnügungsstätten bleiben geschlossen.
  • Theater, Opern, Kinos, Konzerthäuser und Museen bleiben geschlossen. Außerdem sind Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeuge sind für die Ausübung von Prostitution geschlossen.
  • Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios werden geschlossen.
  • Messen können nicht stattfinden.
  • Gastronomiebetriebe sind geschlossen, der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken bleibt zulässig.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege wie Kosmetikstudios, Tattoostudios, Nagelstudios sind geschlossen. Friseursalons bleiben geöffnet.
  • Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels und anderen Beherbergungseinrichtungen sind verboten.
  • Im Groß- und Einzelhandel findet eine Begrenzung der Kundendichte statt. Es dürfen sich nur so viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig in den Verkaufsräumen aufhalten, dass je Kunde eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung steht.

„Diese Maßnahmen sind auf den Monat November befristet. Wir hoffen, dass sich die Zahlen so entwickeln, dass eine Verlängerung nicht erforderlich ist“, erläutert Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. „Mir ist bewusst, welche Belastung diese Maßnahmen für die Bremerinnen und Bremer sind. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, sich solidarisch mit allen Betroffenen zu zeigen und gemeinsam dafür zu sorgen, eine Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden.
Wir rechnen damit, dass die Maßnahmen, die am Montag in Kraft treten werden, dazu führen, dass die Zahl der Neuinfektionen im Laufe des Novembers sinken wird. Parallel werden wir die Kapazitäten der Kontaktpersonennachverfolgung weiter ausbauen“, betont Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Für die kommenden beiden Wochen ist die Einstellung von 60 weiteren Containment-Scouts geplant.

Link zur Neunzehnten Coronaverordnung

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de