30.05.2008
Transparenz durch Information
Seit August 2006 gilt das Bremer Informationsfreiheitsgesetz, das unter anderem die Einführung eines Informationsregisters beinhaltet. „Das zentrale Informationsregister im Internet ist ein wichtiger Beitrag für mehr Transparenz“, betonte Bürgermeisterin Karoline Linnert bei der Präsentation des neuen Info-Angebots im Netz. Ob bremische Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften, Haushaltsdokumente, Gutachten oder beschlossene Senatsvorlagen – all das und vieles mehr ist unter www.informationsregister.bremen.de künftig im Internet zu finden.
„Das System ist kein abgeschlossenes Projekt, sondern wächst von Tag zu Tag. Ein Anfang ist gemacht. Über 1.300 Dokumente stehen aktuell im Register. Gut 90 Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wurden bereits geschult und können jetzt Informationen ins Register einstellen. Die Bremer Verwaltung reagiert damit nicht erst auf Anfrage, sondern stellt unaufgefordert Informationen ins Netz. Wir brauchen Bürgerinnen und Bürger, die sich aktiv in die Politik einmischen und unsere Gesellschaft mit gestalten. Voraussetzung dafür ist eine gut informierte Öffentlichkeit. Ein umfassender Informationszugang zu Informationen ist ein wichtiger Bestandteil demokratischer Willensbildung.“
Das Informationsregister verfügt über eine Suchwortfunktion sowie über ein Schlagwortverzeichnis. Es reicht von A wie Allgemeinbildende Schulen über K wie Korruptionsbekämpfung bis Z wie Zulagen. „Warum wurde wie entschieden? Welche Gesetze oder Verwaltungsvorschriften bilden dafür die Grundlage? Nicht alles wird ab sofort im Internet zu finden sein und nicht jede/r mag oder kann am Computer nach Antworten suchen“, weiß die Bürgermeisterin. Deshalb gibt es in jedem Ressort eine für die Informationsfreiheit zuständige Beauftragte bzw. einen Beauftragten. Die Namen und Telefonnummern stehen im Netz und sind in einem Faltblatt zur Informationsfreiheit veröffentlicht, das in Ortsämtern, Bürger-Service-Centern und Finanzämtern ausliegt. „Wir wollen die Informationssuche so leicht wie möglich machen. Niemand soll mit einem „leider nicht zuständig“ abgespeist und von Pontius zu Pilatus geschickt werden. Deshalb gibt es die Kontaktpersonen“, erläutert Karoline Linnert. Sie ist sich bewusst, dass mit dem Register und den dahinter stehenden Informationsfreiheitsgesetz eine kleine „Kulturrevolution“ verbunden ist. „Verwaltung muss ihre Entscheidungen und deren Grundlagen offenlegen.“
Natürlich hat auch die Informationsfreiheit ihre Grenzen. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden. Gründe können beispielsweise der Schutz personenbezogener Daten oder der von Geschäftsgeheimnissen sein. In Zweifelsfragen kann der Landesbeauftragte für Datenschutz eingeschaltet werden. „Wir wollen nicht mauern, sondern offensiv mit Informationen umgehen“, betont Karoline Linnert abschließend. Sie fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, die Möglichkeiten der Informationsfreiheit zu nutzen: „Sie haben ein Recht auf Antworten.“
Der Weg ist das Ziel
Das Informationsregister wird kontinuierlich ausgebaut: Als nächstes sollen die Deputationsvorlagen eingestellt werden. Auch die bremische Bürgerschaft plant, die Vorlagen der Ausschüsse ins Netz zu stellen. Das Ziel ist eine umfassende, ressortübergreifende Informationssammlung – das braucht seine Zeit. Bürgermeisterin Linnert betont: „Bremen ist mit seiner im Informationsfreiheitsgesetz verankerten weitgehenden Veröffentlichungspflicht bundesweit Vorreiter. Es ist ein ehrgeiziges Projekt, das als zartes Pflänzchen beginnt und schnell zu einem großen, weitverzweigten Baum wachsen wird.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Websie der Senatorin für Finanzen