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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Jahresbericht zu Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt

15.09.2026

Der Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz wurde in der heutigen Sitzung (15. September 2026) der Jahresbericht 2025/2026 zu Schwangerschaftsabbrüchen im Land Bremen vorgelegt. Ziel ist es, die Versorgungslage zu bewerten und Handlungsbedarf aufzuzeigen. Die Daten zeigen: Bremen verfügt im Bundesvergleich über eine überdurchschnittliche Versorgungsdichte. Gleichzeitig bestehen weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: „Dass Frauen in Bremen so schnell und verlässlich Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch finden, ist keine Selbstverständlichkeit. Umso wichtiger ist es, dass es in Bremerhaven künftig ein ähnlich dichtes Netz an Einrichtungen gibt wie in Bremen, die einen Abbruch durchführen. Dafür stärken wir die Versorgung vor Ort gezielt mit einer weiteren Fortbildungsoffensive noch in diesem Jahr. Genauso wichtig ist, dass auch für Betroffene sexualisierter Gewalt der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch gesichert wird. Hier ist der Bund in der Pflicht, Hürden schnellstmöglich abzubauen.“

Hohe Versorgungsdichte, aber ungleich verteilt

Im Jahr 2025 wurden in 24 Bremer Praxen und Kliniken insgesamt 2.350 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Die Zahl der Abbrüche blieb laut Statistischem Bundesamt gegenüber 2024 unverändert. Gemessen an der Einwohner:innenzahl liegen in Bremen beide Werte deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Innerhalb des Bundeslandes sind die 24 Einrichtungen allerdings ungleich verteilt: 22 entfallen auf die Stadtgemeinde Bremen, nur 2 auf Bremerhaven. Bei der Versorgungsdichte liegt Bremerhaven mit rund 11.900 Frauen im reproduktiven Alter pro Einrichtung zwar hinter der Stadtgemeinde Bremen (rund 5.700), schneidet aber im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (rund 14.600) weiterhin besser ab.
Die Bremer Angebote werden auch von Frauen aus anderen Bundesländern genutzt: 850 der 2.350 in Bremen durchgeführten Abbrüche entfielen auf Frauen ohne Wohnsitz im Land Bremen. Das unterstreicht die überregionale Bedeutung und Leistungsfähigkeit der hiesigen Versorgungsstrukturen.

Früher Zugang und etablierte Kostenübernahme

63 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche in Bremen erfolgten bis zur vollendeten sechsten Schwangerschaftswoche – deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt (48,6 Prozent) und auch mehr als in Hamburg (33,3 Prozent) oder Berlin (52,5 Prozent). Auch die Kostenübernahme funktioniert: Rund 90 Prozent der Abbrüche nach Beratungsregelung wurden 2025 vom Land finanziert.

Handlungsbedarf bleibt

Trotz der insgesamt guten Versorgungslage bleiben zwei Herausforderungen zentral: die ungleiche Verteilung der Angebote zwischen Bremen und Bremerhaven sowie die kriminologische Indikation, die 2025 trotz vorhandenen Bedarfs in keinem Fall angewendet wurde. Auf Bremer Initiative hat die Gleichstellungs- und Frauenminister:innenkonferenz der Länder (GFMK) im Juni 2026 einstimmig einen Antrag zum Abbau von Hürden der kriminologischen Indikation beschlossen.
Um die Angebote zwischen Bremen und Bremerhaven anzugleichen, plant die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erneut eine Fortbildung zu medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen für Gynäkolog:innen und Hausärzt:innen, 2026 in Bremerhaven.
Ergänzend setzt das Gesundheitsressort auf Prävention, also die Beratung und Aufklärung zur Verhütung: Der Landesverband pro familia Bremen bietet an drei Standorten sexualpädagogische Aufklärung an. Diese Schwangerschaftsberatungsstellen werden von der senatorischen Behörde gefördert. Ebenso unterstützt das Gesundheitsressort die insgesamt fünf Hebammenzentren in Bremen und Bremerhaven, die in den Quartieren niedrigschwellig beraten.

Zum Hintergrund

Den rechtlichen Rahmen für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bildet das Schwangerschaftskonfliktgesetz, das den Schutz des ungeborenen Lebens mit der Unterstützung von Frauen in Konfliktsituationen verbindet.

Um die Vorgaben des Bundesgesetzes für das Land Bremen zu konkretisieren und eigene Handlungsspielräume zu eröffnen, hat Bremen bereits im Jahr 2006 mit dem Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen. Paragraf 11 des Landesgesetzes verpflichtet die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu einem jährlichen Bericht über die Lage der Sicherstellung von Schwangerschaftsabbruchmöglichkeiten im Land Bremen. Der vorliegende Bericht behandelt die Jahre 2025 und 2026: Die statistischen Kennzahlen stammen aus dem Jahr 2025, landes- und bundespolitische Entwicklungen werden darüber hinaus bis in das laufende Jahr 2026 einbezogen. Sämtliche Daten stammen vom Statistischen Bundesamt; lediglich die Anzahl ambulanter und stationärer Einrichtungen im Land Bremen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, stammt von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de

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