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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Wohnen, Verkehr und Infrastruktur im Bundesrat

Senatorin Ünsal zieht positive Bilanz

10.07.2026

Die heutige Sitzung (10. Juli 2026) des Bundesrates ist aus Bremer Sicht erfolgreich verlaufen: Zur Novelle des Baugesetzbuches hat der Bundesrat eine Stellungnahme beschlossen, die zentrale Bremer Forderungen des Bauressorts zum kommunalen Vorkaufsrecht aufgreift. Außerdem hat Bremen seine Entschließung für ein wirksameres Vorgehen gegen sogenanntes "Autoposing" in den Bundesrat eingebracht.

Beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz kam keine einheitliche Stimmabgabe des Landes zustande. Während der Präsident des Senats in seiner Rede sehr entschlossen für die Novelle geworben und dem Gesetz bei der Abstimmung für das Land Bremen zugestimmt hat, hat der grüne Finanzsenator durch eine nachträgliche Wortmeldung die Ablehnung zu dem Gesetz für die Grüne Seite erklärt. Das Gesetz wurde trotz der ungültigen Stimmabgabe dennoch mit großer Mehrheit aus allen politischen Lagern im Bundesrat beschlossen – auch mit Stimmen der Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung. Es enthält wichtige Regelungen, für die sich Bremen im Verfahren erfolgreich eingesetzt hat.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Schub für Brücken, Häfen und Schiene

Bremen konnte sich bei der Abstimmung über das Infrastruktur-Zukunftsgesetz nicht auf ein einheitliches Votum verständigen – die Stimme des Landes blieb damit ungültig. Senatorin Özlem Ünsal bedauert dies ausdrücklich, da das Gesetz für Bremen und Bremerhaven zahlreiche konkrete Verbesserungen gebracht hätte, für die sich das Land zuvor selbst im Bundesrat eingesetzt hatte: "Es ist enttäuschend, dass Bremen sich nicht zu einem klaren Bekenntnis für dieses wichtige Infrastrukturgesetz durchringen konnte – gerade, weil es die Projekte beschleunigt, die für unser Bundesland entscheidend sind. Dazu gehören die Ersatzneubauten unserer Weserbrücken, der Ausbau unserer Häfen und eine bessere Anbindung unserer Stadt. Für all das hat Bremen selbst intensiv gekämpft. Umso unverständlicher bleibt es, dass es am Ende aufgrund der Vorbehalte des grünen Koalitionspartners gegen den Ausbau der Häfen keine Zustimmung gab. Die Vorteile für Bremen und Bremerhaven liegen auf der Hand."

Der Bundesrat hat das Gesetz mit den Stimmen der anderen Bundesländer dennoch angenommen. Damit werden Klagen gegen den Ausbau der A1 am Kreuz Bremen, Dreieck Stuhr einschließlich des Ersatzneubaus der Weserstrombrücke sowie gegen den Ersatzneubau der Lesumbrücke auf der A27 künftig erst- und letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Rechtsbehelfsverfahren verkürzen sich damit deutlich. Für die Aufnahme beider Projekte hatte sich Bremen im Bundesratsverfahren erfolgreich eingesetzt. Ebenfalls auf Bremer Initiative bleibt die Regelung erhalten, nach der Betriebswege auf Brücken von Bundesfernstraßen für den öffentlichen Radverkehr nutzbar sein müssen. Das sichert die laufende Planung mit dem Bund zur Finanzierung des Radwegs auf dem Ersatzneubau der Weserstrombrücke ab.

Vorhaben zur Erweiterung von See- und Binnenhäfen stehen künftig im überragenden öffentlichen Interesse. Damit greift der Bund einen Bremer Antrag aus dem ersten Durchgang auf. Gleiches gilt für den Ausbau der A27 und der B6n sowie für die Fahrrinnenanpassungen an Außenweser und Unterweser. Auch der Bau des dritten Gleises zwischen Langwedel und Bremen-Burg könnte von den Neuregelungen profitieren.

Baugesetzbuch-Novelle: Bundesrat folgt Bremer Forderungen zum Vorkaufsrecht

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts hat der Bundesrat im ersten Durchgang Stellung genommen. Mehrere Ziffern der Stellungnahme gehen auf Bremer Anträge des Bauressorts zurück. Mit dem ersten Antrag soll das kommunale Vorkaufsrecht auch dann greifen, wenn ein Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse verkauft wird: Nach geltender Rechtslage kann die Ausübung des Vorkaufsrechts faktisch ins Leere laufen, wenn der Verkäufer nach der Ausübung insolvent wird und das Grundstück in die Insolvenzmasse fällt.

Senatorin Özlem Ünsal: "Kommunen brauchen wirksame Instrumente, um die Stadt gestalten zu können. Das Vorkaufsrecht darf nicht an insolvenzrechtlichen Zufällen scheitern. Wer bezahlbares Wohnen ernst meint, muss beim Boden anfangen. Der Bundesrat folgt heute unserer Bremer Forderung – jetzt ist der Bundestag am Zug."

Autoposing: Bremer Initiative für bundesweit wirksamere Regeln

Auf Vorlage von Senatorin Ünsal hatte der Senat am 23. Juni 2026 beschlossen, eine Entschließung zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum in den Bundesrat einzubringen. Die Initiative wurde heute im Plenum vorgestellt und zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Bremen fordert den Bund auf, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die gezielte Ahndung typischer Erscheinungsformen des Autoposing zu schaffen. Dazu gehören eine Konkretisierung der Straßenverkehrs-Ordnung gegen unnötigen Lärm, vermeidbare Abgasbelästigungen und unnützes Hin- und Herfahren, spürbarere Sanktionen für wiederholte und bewusste Verstöße sowie bessere Möglichkeiten, technische Manipulationen an Auspuffanlagen und Fahrzeugsoftware festzustellen. Geprüft werden sollen zudem eine erweiterte Halterhaftung, insbesondere für die gezielte Vermietung hochmotorisierter Fahrzeuge zum Zweck des Posings, sowie größere Handlungsspielräume für die Kommunen, bis hin zum Einsatz automatisierter Lärmmesssysteme, sogenannter "Lärmblitzer".

Hintergrund sind auch die Erfahrungen aus der Bremer Überseestadt: Der dortige Verkehrsversuch gilt als Teilerfolg, die Erkenntnislage zeigt weniger Tempoverstöße und spürbar weniger Lärm, zugleich weicht die Szene teilweise auf andere Strecken aus.

Senatorin Özlem Ünsal: "Aufheulende Motoren und quietschende Reifen mitten in der Nacht sind keine Freiheit, sondern Rücksichtslosigkeit auf Kosten der Nachbarschaft. Es geht nicht darum, Autofahrerinnen und Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen – es geht um die wenigen, die den öffentlichen Raum bewusst missbrauchen. Vor Ort erreichen wir schon viel, aber die heutigen Regeln reichen nicht aus. Deshalb brauchen die Behörden bundesweit Werkzeuge, die zur Realität auf der Straße passen."

Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de

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