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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen stärkt Engagement für Gesundheitsförderung und Suchtprävention

Drug-Checking-Modellprojekte können finanzielle Unterstützung beantragen

16.06.2026

Die Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz hat heute (16. Juni 2026) einer neuen Förderrichtlinie für die finanzielle Unterstützung von Modellvorhaben zur Analyse von Betäubungsmitteln (Drug-Checking) zugestimmt. Die Förderrichtlinie ergänzt die bereits bestehende Bremische Drug-Checking-Verordnung und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für Zuwendungen an Träger, die entsprechende Angebote in der Stadt Bremen umsetzen möchten.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Unser Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Konsumierenden zu schützen und die Präventionsarbeit weiter zu stärken. Die im Rahmen der Drug-Checking-Projekte erhobenen anonymisierten Daten ermöglichen Einblicke in Konsummuster und -trends in Bremen. Diese Informationen werden dazu beitragen, die Suchtprävention und Gesundheitsförderung noch gezielter auszurichten."

Drug-Checking ermöglicht es Konsumierenden, Substanzen anonym analysieren zu lassen und sich über Inhaltsstoffe und Risiken zu informieren. Drug-Checking-Angebote können in unterschiedlichen Settings umgesetzt werden – von Partys und Festivals bis hin zu Drogenkonsumräumen. So können verschiedene Zielgruppen erreicht und passgenau angesprochen werden.

Träger der Suchthilfe können seit Sommer 2025 einen Antrag auf Genehmigung eines Drug-Checking-Projekts bei der senatorischen Gesundheitsbehörde stellen. Es liegen bereits zwei Anträge vor. Eine finanzielle Förderung beim Gesundheitsamt Bremen kann voraussichtlich ab Freitag, 19. Juni 2026, beantragt werden. Dann tritt die Förderrichtlinie mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2030.

Hintergrund

Mit dem Senatsbeschluss "Verwendung zusätzlicher Mittel für die Integrierte Drogenhilfestrategie" vom 7. April 2026 wurden unter anderem 54.000 Euro jährlich für Drug-Checking-Modellprojekte in der Stadt Bremen bereitgestellt. Um die Umsetzung dieser Modellvorhaben zu ermöglichen und eine einheitliche, transparente Vergabe öffentlicher Mittel sicherzustellen, ist die Verabschiedung einer Förderrichtlinie erforderlich. Die Förderrichtlinie legt die Voraussetzungen, das Verfahren und die Bedingungen für die Förderung von Drug-Checking-Projekten fest. Sie schafft damit die Grundlage, um geeignete Träger bei Aufbau, Durchführung und Weiterentwicklung entsprechender Angebote finanziell zu unterstützen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de

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