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Der Senator für Finanzen

Bremen legt Bericht zur Erfüllung der Sanierungsverpflichtungen vor

28.04.2026

Der Freien Hansestadt Bremen und dem Saarland werden seit 2020 jährlich jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt gewährt. Im Gegenzug müssen die beiden Länder Sanierungsverpflichtungen gegenüber dem Bund einhalten. Seit der Grundgesetzänderung im März 2025 haben die Länder insgesamt mittlerweile einen begrenzten Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts.

Für Bremen und das Saarland gilt eine im Ländervergleich strengere Neuverschuldungsbegrenzung. Bremen und das Saarland müssen demnach jahresdurchschnittlich 80 Millionen Euro hinter der möglichen strukturellen Verschuldung zurückbleiben, um die Sanierungshilfen zu erhalten. Diese Vorgabe wird im Haushaltsjahr 2025 vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des Bundesfinanzministeriums eingehalten. So geht es aus dem heute (28. April 2026) im Senat beschlossenen Sanierungshilfenbericht hervor.

Finanzsenator Björn Fecker: "Bremen ist vertragstreu. Zwar haben wir wegen der angespannten Wirtschaftslage und Finanznot der Kommunen von der Neuverschuldungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, um damit die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu unterstützen. Aber wir haben pflichtgemäß die Vorgaben des Sanierungshilfengesetzes erfüllt. Wir müssen unsere Finanzlage trotz schwieriger Rahmenbedingungen Schritt für Schritt verbessern, auch indem wir mit zielgenauen Maßnahmen unsere Wirtschafts- und Finanzkraft stärken. Als Land unterstützen wir unsere Kommunen in diesen Krisenzeiten. Um ihre Haushaltslage aber dauerhaft zu verbessern, ist gerade auch der Bund gefragt. Der größte Handlungsbedarf besteht bei den finanziellen Belastungen der Kommunen durch die rapide steigenden Sozialausgaben, durch hohe Schulden und durch die Verteilung der Gemeinschaftssteuern. Die Altschuldenhilfe für einige Kommunen in der Republik ist ein erster kleiner Schritt, der aber nur Wirkung entfalten wird, wenn er größer ausfällt und die drei Stadtstaaten nicht ausklammert."

Im Sanierungshilfenbericht sind auch Maßnahmen benannt, mit denen Bremen die Wirtschafts- und Finanzkraft im Jahr 2025 gestärkt hat. Zu unterscheiden sind dabei zwei Kategorien: Zum einen Maßnahmen, die die Einwohnerzahl sichern beziehungsweise erhöhen; zum anderen Maßnahmen, die Arbeitsplätze sichern oder neu schaffen. Jede oder jeder gehaltene oder gewonnene Einwohnerin und Einwohner generiert für das Land Bremen und seine beiden Stadtgemeinden zusätzliche Einnahmeeffekte. Auch jeder gesicherte oder zusätzliche Arbeitsplatz hat fiskalisch positive Effekte. In die erste Kategorie fällt unter anderem das Wohnungsbaukonzept. Der Einwohnergewinnung dient auch die Neubürgerprämie für Studierende und Auszubildende, die ihren Erstwohnsitz in Bremen oder Bremerhaven anmelden. Für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist insbesondere das Gewerbeentwicklungsprogramm eine entscheidende Maßnahme. Auch die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") trägt dazu bei, vorhandene Dauerarbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de