Namensänderung ab 1. Januar 2026 – Amt ist zwischen den Jahren geschlossen
18.12.2025Das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) ändert seinen Namen und wird ab dem 1. Januar 2026 Amt für Versorgung und Inklusion Bremen heißen. Das hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration an diesem Donnerstag (18. Dezember 2025) der Sozialdeputation mitgeteilt. Bei den Zuständigkeiten und Aufgaben ändert sich nichts, auch die Kurzbezeichnung AVIB bleibt bestehen.
Senatorin Dr. Claudia Schilling: "Der neue Name Amt für Versorgung und Inklusion Bremen zeigt, wofür wir stehen: Alle Menschen sollen mit ihren Stärken und individuellen Fähigkeiten zu unserer Gesellschaft gehören und inklusiv am Arbeitsleben teilhaben können. Die Umbenennung ist ein weiterer Schritt hin zu echter Inklusion. Das soll man auch an unserer Sprache erkennen."
Auch David Geduldig, Leiter des Amts für Versorgung und Inklusion, betont die Bedeutung der Namensänderung: "Die Aufgaben des Integrationsamtes werden künftig im Inklusionsamt im Amt für Versorgung und Inklusion Bremen wahrgenommen. Mit dem neuen Namen bringen wir das Selbstverständnis des AVIB zum Ausdruck, dass der Arbeitsmarkt inklusiv für alle Menschen ausgestaltet sein soll."
Von Montag, 29. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, 2. Januar 2026, bleiben das AVIB sowie die Außenstelle in Bremerhaven geschlossen. In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu erreichen. Ab Montag, 5. Januar 2026, wird der reguläre Dienstbetrieb wieder aufgenommen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de