Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Schilling zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2025

Bremen drängt auf faire Bedingungen in der Plattformökonomie

27.11.2025

Die diesjährige Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) ist am heutigen Donnerstag (27. November 2025) in München zu Ende gegangen. Als eines der Schwerpunktthemen setzte Bremen sich gemeinsam mit mehreren Bundesländern für ein Direktanstellungsgebot für Beschäftigte bei Essenslieferdiensten ein. Ziel des Antrags ist es, die Fahrerinnen und Fahrer in der Plattformökonomie wirksam abzusichern und prekäre Subunternehmerstrukturen zu beenden.

Bremen fordert klare Regeln für Essenslieferdienste

Die Bremer Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, betonte in München, dass der Handlungsdruck groß sei. Viele Fahrerinnen und Fahrer arbeiteten bislang über Subunternehmen oder Werkverträge ohne ausreichende soziale Absicherung, Mitbestimmungsmöglichkeiten und Transparenz. "Wer jeden Tag bei Wind und Wetter unterwegs ist, um Essen auszuliefern, verdient Schutz, Sicherheit und Respekt. Wir wollen, dass Fahrerinnen und Fahrer in der Plattformarbeit direkt angestellt werden, ohne Umgehungskonstruktionen über Subunternehmer. Bremen setzt sich dafür ein, dass die EU-Richtlinie endlich in deutsches Recht umgesetzt wird und klare Standards für Mitbestimmung, Tarifzugang und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden", erklärte Dr. Claudia Schilling.

Mit dem Antrag wird unter anderem gefordert:

  • Ein gesetzlich verankertes Direktanstellungsgebot für Fahrerinnen und Fahrer von Essenslieferdiensten
  • Umsetzung der EU-Richtlinie zu Plattformarbeit, einschließlich Regeln gegen Haftungslücken bei Subunternehmensketten, eines digitalen Zugangsrechts für Gewerkschaften, klarer Regelungen für Betriebsratsgründungen in der Plattformökonomie und eines Verbandsklagerechts zur Durchsetzung von Beschäftigtenrechten
  • Stärkung der Mitbestimmung von Betriebsräten

Bereits im Juni 2025 hatte Bremen gemeinsam mit anderen Ländern eine Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Auf der ASMK bekräftigte Bremen diese Linie: Betriebsräte benötigen zeitgemäße rechtliche Möglichkeiten, um auch in digital organisierten Betrieben wirksam mitbestimmen zu können.

Hintergrund zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Die ASMK ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Länder und dient der Koordinierung zwischen ihnen sowie der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Sie kommt in der Regel zum Ende eines Jahres zu ihrer Hauptkonferenz zusammen. In der ASMK befassen sich die zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren unter anderem mit Fragen des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechtes, mit den Themen Arbeitsschutz, Sozialrecht, Sozialversicherung, Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen sowie mit Themen der Europäischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die ASMK ist kein Verfassungsorgan und hat keine unmittelbaren gesetzgeberischen Kompetenzen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Sara Bergemann, Leiterin des Büros der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-10494, E-Mail: sara.bergemann@soziales.bremen.de