Der Senat hat heute (18. November 2025) die Haushaltssatzung 2025 der Stadtgemeinde Bremerhaven genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Gesetz zur Novellierung haushaltsrechtlicher Vorschriften in Kraft tritt. Denn das ist die rechtliche Basis dafür, dass die Seestadt die in ihrem Haushalt 2025 bereits eingeplanten Zuweisungen in Höhe von 11,6 Millionen Euro aus der neuen Strukturkomponente des Landes erhalten kann. Der Senatsbeschluss sieht ferner Gespräche mit dem Magistrat über ein Sanierungskonzept vor. Außerdem wird der Magistrat der Stadt Bremerhaven gebeten, das Haushaltssicherungskonzept im Vorfeld der Haushaltsaufstellung 2026/27 um zusätzliche strukturelle Entlastungsmaßnahmen zu erweitern.
Gründe für die Genehmigung der korrigierten Bremerhavener Haushaltssatzung 2025 sind unter anderem: Die globalen Mehreinnahmen in Höhe von 42,8 Millionen Euro beim Steuerkraftausgleich, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt, sind inzwischen ebenso gestrichen wie eine Erhöhung des Ausgleichs für das Gemeindesteueraufkommen im stadtbremischen Überseehafengebiet. Auch wurden die Höhe der Sozialausgaben (nun 252 Millionen Euro statt 230 Millionen Euro) und die globalen Minderausgaben (jetzt 5,1 Millionen Euro statt 16 Millionen Euro) realitätsnäher angepasst. Gegenüber dem ersten Haushaltsplanentwurf 2025 sind im inzwischen geänderten Haushaltsplan weitere strukturelle Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 10,4 Millionen Euro für das laufende Jahr enthalten, so dass sich die Spareffekte jetzt auf 30,4 Millionen Euro belaufen. Der Höchstbetrag der Kassenverstärkungskredite wurde auf nunmehr 180 Millionen Euro erhöht. Wie im Haushaltssicherungskonzept der Stadtgemeinde Bremerhaven dargelegt, soll die Höhe der Kassenkredite im Rahmen eines Konsolidierungspfades in den Folgejahren sukzessive zurückgeführt werden.
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