Erweiterungsmöglichkeiten der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie sollen geprüft werden
18.11.2025In der heutigen Sitzung (18. November 2025) hat der Senat beschlossen, ein Gutachten für Erweiterungsmöglichkeiten der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Bremen-Ost erarbeiten zu lassen – vorbehaltlich der noch ausstehenden Gremienbefassung. Die Klinik verfügt aktuell über 155 Plätze für den Maßregelvollzug. Hochrechnungen zufolge besteht ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 28 Plätzen. Die Kosten für das Gutachten sind mit rund 100.000 Euro kalkuliert.
Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Die Plätze für den Maßregelvollzug im Land Bremen reichen seit 2023 nicht mehr aus. Um die gerichtlich angeordnete Unterbringung weiterer Patient:innen gewährleisten zu können, müssen seitdem immer wieder provisorisch andere Zimmer als reguläre Patient:innenzimmer genutzt werden. Die Unterbringung muss angesichts der langen Verbleibzeiten menschenwürdig gestaltet sein und deswegen ist eine Erweiterung der Kapazitäten dringend nötig. Das heute beschlossene Gutachten ein erster Schritt, um auch dem zukünftigen Mehrbedarf entsprechen zu können."
Ziel des Gutachtens ist es, die Kosten einer Erweiterung zu ermitteln und zu prüfen, ob die Sanierung des Bestandsgebäudes inklusive der Errichtung eines Anbaus oder ein Neubau wirtschaftlicher ist. Ergänzend dazu ist ein Finanzierungsmodell zu entwickeln. Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens könnte in 2026 und 2027 eine vertiefte Planung und die konkrete Vorbereitung und Ausschreibung der Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen erfolgen.
Infolge des weiterhin steigenden Trends der Zunahme von gerichtlichen Anordnungen für Unterbringungen im Maßregelvollzug ist eine volle Belegung der Klinik – und damit ein wirtschaftlicher Betrieb für die Gesundheit Nord zu erwarten. Sollten nach Abschluss der Baumaßnahmen tatsächlich mehr Kapazitäten in Bremen zur Verfügung stehen als benötigt, könnten vor dem Hintergrund des bundesweit bestehenden Belegungsdrucks Patientinnen und Patienten aus anderen Ländern aufgenommen werden.
Maßregelvollzug, auch Forensik genannt, ist die gerichtlich angeordnete Unterbringung von psychisch oder suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt nach den Paragrafen 63, 64 Strafgesetzbuch und Paragraf 126a Strafprozessordnung. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ausreichende Kapazitäten vorzuhalten. Daher haben Kliniken keine Möglichkeit, die Aufnahme von Patientinnen und Patienten zu steuern.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de