Der Senat hat heute (11. November 2025) eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz beschlossen. Sie regelt den Vollzug des geänderten Sanierungshilfengesetzes. Dieses sieht im Kern vor, dass auch Bremen und das Saarland den neu zulässigen Verschuldungsspielraum nutzen können, ohne dadurch die Sanierungshilfen in Höhe von 400 Millionen Euro jährlich zu gefährden. Die angepasste Verwaltungsvereinbarung vollzieht nach, dass die Nettokreditaufnahme des Landes Bremen gemäß geändertem Sanierungshilfengesetz jahresdurchschnittlich um 80 Millionen Euro hinter der möglichen strukturellen Verschuldung, die seit der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse möglich ist, zurückbleiben muss.
Finanzsenator Björn Fecker: "Bremen darf die neu zulässige Kreditaufnahmemöglichkeit nutzen und muss deshalb keine Sanktionen bei den Sanierungshilfen fürchten. Die aktualisierte Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund schafft dafür die nötige Planungssicherheit. Wir sind ebenso wie andere Länder zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen darauf angewiesen, einen erweiterten Finanzierungsspielraum zu erhalten. Trotz der zusätzlichen Kreditaufnahme kommt Bremen zugleich seinen Pflichten zum Erhalt der Sanierungshilfen nach, um die übermäßige Verschuldung des Landes auf lange Sicht abzubauen."
Zum Hintergrund:
Mit der im März 2025 erfolgten Grundgesetzänderung ist den Ländern die gleiche Verschuldungsmöglichkeit eingeräumt worden wie dem Bund. Die Länder dürfen im Rahmen der Schuldenbremse insgesamt Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes aufnehmen. Das Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz regelt die Verteilung der auf die einzelnen Länder entfallenden Anteile an dieser zulässigen strukturellen Kreditaufnahme. Zugleich wurde das Sanierungshilfengesetz geändert, damit auch Bremen und das Saarland die neu zulässige Kreditaufnahmemöglichkeit nutzen können, ohne Sanktionsmechanismen auszulösen. Diese Gesetzesänderungen machen auch eine Anpassung der Ausführungsbestimmungen in der Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz erforderlich, die nun erfolgt.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de