Senatorin Claudia Bernhard dankt Mitgliedern des bundesweit ersten Gremiums
06.11.2025Am heutigen Donnerstag (6. November 2025) hat Frauensenatorin Claudia Bernhard elf Personen als Mitglieder des zweiten Betroffenenbeirats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (B*BIK) des Landes Bremen ernannt und die Mitglieder des ersten Gremiums verabschiedet. In keinem anderen Bundesland wurde bisher eine systematische und strukturierte Einbeziehung von Betroffenen in den Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention in Form eines Beirates etabliert: Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister hat die Bundesregierung bereits 2023 aufgefordert, einen Bundes-Betroffenenbeirat analog zum Bremer Modell einzurichten.
Zur Bedeutung der Betroffenenperspektive bei der Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen im Landesaktionsplan Istanbul-Konvention betonte Senatorin Claudia Bernhard: "Zu oft sprechen wir im Hilfesystem abstrakt über Zahlen und Entwicklungen oder Konzepte. Auch Fachkräfte können nur erahnen, was es für die Lebensrealitäten der Betroffenen tatsächlich heißt, Gewalt zu erfahren, Schutz zu suchen und sich ein neues Leben aufzubauen. Wer könnte also besser beantworten, wie Unterstützung wirksam gestaltet werden kann? Die Hinweise und Positionen des Beirats sind richtungsweisend für die Maßnahmen des Bremer Landesaktionsplans. Die Stellungnahmen des Betroffenenbeirats sind unabdingbar geworden: Sie sind ein Gradmesser dafür, wie bedarfsgerecht das Schutz- und Hilfeangebot ist und wie passgenau die Vorhaben zur Prävention tatsächlich sind."
Senatorin Bernhard würdige die Arbeit der Mitglieder des ersten Beirats: "Sie haben Impulse gesetzt, Strukturen hinterfragt, klare Empfehlungen formuliert und die öffentliche Debatte mit eigenen Inhalten vorangebracht. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren unermüdlichen Einsatz, Ihre Expertise und Ihren Beitrag zu einem sicheren Leben und besseren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Ihr Engagement bleibt Vorbild und Ansporn für alle, die für eine gewaltfreie Zukunft streiten."
Der zweite Betroffenenbeirat setzt sich aus elf Personen im Alter zwischen 27 und 54 Jahren aus Bremen und Bremerhaven zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie kommen aus verschiedenen Altersgruppen und haben unterschiedlichste Gewaltformen erlebt, etwa im Kontext von sexueller und häuslicher Gewalt, digitaler Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung oder Zwangsprostitution. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat wurde öffentlich ausgeschrieben. Eingerichtet wird er für vier Jahre.
Hintergrund Betroffenenbeirat:
2021 gründete Senatorin Bernhard den Bremer Betroffenenbeirat. Mittlerweile hat sich das Gremium als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention etabliert. Die Mitglieder setzen sich mit ihren Erfahrungen für die Belange von Betroffenen ein. Sie prüfen zum Beispiel die Maßnahmen des Bremer Landesaktionsplans, um sicherzustellen, dass die Anliegen und Standpunkte der Betroffenen darin einfließen. Sie geben Betroffenen eine Stimme und bringen sich im Rahmen ihrer Arbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen und bei Fachveranstaltungen ein.
Hintergrund Landesaktionsplan Istanbul-Konvention:
2022 wurde der Bremer Landesaktionsplan "Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" vorgelegt. Er beinhaltet 75 Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechterspezifischer Gewalt. Von 2022 bis 2025 hat der Senat für den Aktionsplan Mittel in Höhe von 3,15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die die beteiligten Ressorts durch eigene Haushaltsmittel ergänzen. 2026 wird der zweite Landesaktionsplan erarbeitet, der auf der erfolgreichen Umsetzung der bisherigen Maßnahmen aufbaut.
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention für Gesetzgebung, Gerichte und Behörden im Bund, in den Ländern und Kommunen seit Februar 2018 rechtlich bindend.
Informationen zum Betroffenenbeirat und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sind auf der Website bremen-sagt-nein.de zu finden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de