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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Geflügelpestnachweis bei vier toten Wildvögeln in Bremen

06.11.2025

Am Mittwoch (5. November 2025) wurden vier Fälle von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe) des Subtyps H5N1 bei in Bremen verendeten Wildvögeln nachgewiesen. Der Befund führt zu keinen Veränderungen der bereits in der Stadtgemeinde Bremen geltenden Schutz- und Überwachungszonen, da diese nicht um die Fundorte von an Geflügelpest erkrankte oder verendete Wildvögel eingerichtet werden.

Die Restriktionszonen bestehen rund um einen Legehennenbetrieb in Stuhr, in dem am 17. Oktober 2025 ein Geflügelpestfall bestätigt worden war. Betroffen sind in Bremen in der Schutzzone rund 30 und in der Überwachungszone rund 280 Hobbyhalter und -halter mit rund 3.000 Stück Geflügel.

Interaktive Karten der Restriktionszonen sind unter folgenden Links einsehbar: visualgeoserver.fli.de (Schutzzone) und visualgeoserver.fli.de (Überwachungszone).

In den Zonen gelten nach der erlassenen Allgemeinverfügung (einsehbar unter www.lmtvet.bremen.de) tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. So ist in diesen Bereichen unter anderem das empfängliche Geflügel aufzustallen. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu unterbinden. Die Allgemeinverfügung und weitere zu treffende Schutzmaßnahmen (siehe www.lmtvet.bremen.de) finden Geflügelhalterinnen und -halter auf der Homepage des LMTVet (www.lmtvet.bremen.de/)
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Nicht jeder Vogel ist für die Vogelgrippe empfänglich und nicht jeder tote Vogel ist an der Vogelgrippe verendet. Tote Tauben oder Singvögel wie Drosseln beispielsweise spielen bei der Verbreitung der Vogelgrippe derzeit keine Rolle und können im Restmüll entsorgt werden. Grundsätzlich sollten tote Wildvögel nur unter Verwendung von Einmalhandschuhen oder mithilfe einer Plastiktüte angefasst werden..

Empfängliche Wildvögel wie Kraniche, Enten, Gänse, Schwäne und Reiher sowie aasfressende Wildvögel, ob krank oder tot, sollten nicht berührt werden. Ebenso sollten Hunde keinen Kontakt zu toten Wildvögeln haben. Wenn für die Vogelgrippe empfängliche Wildvögel tot aufgefunden werden, sollten diese Funde mit Angabe des Fundortes an den zuständigen Lebensmittel-, Tierschutz- und Veterinärdienstes des Landes Bremen (LMTVet) gemeldet werden. Der LMTVet ist telefonisch unter (0421) 361-21223 erreichbar (Montag- Donnerstag 9 bis 15 Uhr‚ Freitag 9 bis 13 Uhr). Unter dieser Nummer erhalten Bürgerinnen und Bürger bei Rückfragen auch weitere Informationen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de