Innensenator Mäurer geht konsequent gegen Spielautomatenaufsteller vor
04.11.2025Das Ordnungsamt Bremen hat gegen einen Automatenaufsteller ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Bei Kontrollen am 31. Oktober 2025 wurde festgestellt, dass das Unternehmen trotz entzogener Erlaubnis weiterhin Geldspielgeräte in mehreren Bremer Standorten betrieben hat. Zudem wurden erneut Verstöße gegen Spielerschutzregelungen dokumentiert. Für jede weitere Zuwiderhandlung droht das Ordnungsamt nun ein erhöhtes Zwangsgeld von 20.000 Euro an.
Das betroffene Unternehmen stellt seit über einem Jahrzehnt Geldspielgeräte in der Stadtgemeinde Bremen auf und fiel in der Vergangenheit massiv durch Verstöße gegen den Spielerschutz auf. An den meisten Standorten wurden die vorgeschriebenen Spielerschutz-Abfragen nicht durchgeführt. Dadurch hätten gesperrte Spieler jederzeit am Glücksspiel teilnehmen können – eine gravierende Gefährdung für betroffene Personen.
Bereits Ende 2024 war ein Verfahren zum Entzug der Erlaubnis eingeleitet worden, das jedoch zunächst nicht zum Erfolg führte. Nach einer gerichtlichen Prüfung wurde das Verfahren daraufhin neu aufgesetzt.
Wechsel der Geschäftsführung änderte nichts am Verhalten
Im Zuge des erneuten Verfahrens wechselte das Unternehmen seine Geschäftsführung. Von Seiten des Betreibers wurde argumentiert, die Vorwürfe beträfen ausschließlich den früheren Geschäftsführer. Kontrollen des Ordnungsamtes zeigten jedoch, dass die Verstöße gegen die Abfragepflichten fortgesetzt wurden. Zudem trat der frühere Geschäftsführer weiterhin vor Ort in Erscheinung.
Erlaubnis entzogen – sofortige Wirkung angeordnet
Deshalb hat das Ordnungsamt am 10. Oktober 2025 die Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten entzogen, die Einstellung des Betriebs angeordnet und für jede Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht.
Das Unternehmen klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte den Antrag jedoch ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung am 30. Oktober 2025 unanfechtbar.
Kontrollen bestätigen weitere Verstöße
Trotz der rechtskräftigen Entscheidung waren bei den Kontrollen an mehreren Standorten weiterhin Geldspielgeräte in Betrieb. Zudem wurden erneut Verstöße gegen Spielerschutzregelungen festgestellt. Das Ordnungsamt hat daher jetzt das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt und gleichzeitig für weitere Verstöße ein erhöhtes Zwangsgeld von 20.000 Euro angedroht.
Seit dem 1. Juli 2025 liegt die Zuständigkeit für alle Glücksspielbereiche – einschließlich Spielhallen und Geldspielgeräten in Gaststätten – beim Senator für Inneres und Sport. Mit dieser Bündelung aller Aufsichtsbereiche im Ordnungsamt können Kontrollen effektiver durchgeführt und der Spielerschutz konsequenter durchgesetzt werden.
Innensenator Ulrich Mäurer: "Die neue Zuständigkeit ermöglicht uns ein schnelles und entschlossenes Vorgehen gegen Betreiber, die den Spielerschutz missachten. Am aktuellen Beispiel sehen wir: Wer die Regeln ignoriert und Menschen gefährdet, muss mit konsequenten Maßnahmen rechnen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren des Glücksspiels hat für uns oberste Priorität."
Das Ordnungsamt wird die Standorte weiterhin engmaschig kontrollieren und bei weiteren Verstößen konsequent durchgreifen.
Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de