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Der Senator für Finanzen

Senat bringt Nachtragshaushalte 2025 auf den Weg

Landesregierung unterstützt mit Neuverschuldung beide Kommunen

28.10.2025

Der Bremer Senat hat heute (28. Oktober 2025) die Entwürfe der Nachtragshaushalte 2025 für Stadt und Land Bremen beschlossen. Damit reagiert die Landesregierung in erster Linie auf die schwierige Haushaltslage der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Anpassungsbedarf ergibt sich aber auch aufgrund der Löcher, die Steuerrechtsänderungen wie insbesondere das Steuerfortentwicklungsgesetz (Absenkung der Einkommensteuertarife, Erhöhung des Kindergeldes und Freistellung des Existenzminimums) reißen. Außerdem nutzt Bremen nach der erfolgten Grundgesetzänderung und dem Ausführungsgesetz zur Strukturkomponente (zulässige Kreditaufnahme der Länder in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes) die neue Möglichkeit zur erlaubten Kreditaufnahme in voller Höhe von rund 148 Millionen Euro. Zugleich erfolgen Sondertilgungen aus Rückflüssen von nicht mehr benötigten beziehungsweise im Nachhinein festgestellten geringeren Notlagenfinanzierungen der Vorjahre. Nicht zuletzt dienen die Nachtragshaushalte dazu, die Mehrbedarfe bei Bildung, Soziales und Inneres zu lösen. Die Bürgerschaft muss den Nachtragshaushalten noch zustimmen.

Finanzsenator Björn Fecker: "Gerade die kommunalen Haushalte stehen bundesweit immens unter Druck. Bremen und Bremerhaven sind da keine Ausnahme. Ursachen sind die lang anhaltende Wirtschaftsflaute und schwache Steuereinnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Steuerrechtsänderungen des Bundes verschärfen die Haushaltslage. Deshalb nimmt das Land die neue Verschuldungsmöglichkeit in Anspruch, um die beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven finanziell unterstützen zu können. Obwohl wir diese zulässige Verschuldung im vollen Umfang einplanen und unseren Konsolidierungspfad konsequent weiterverfolgen, bleibt der städtische Haushalt dennoch unter Druck. Auf Dauer helfen nur wirtschaftliches Wachstum und gezielte Reformen, die Steuerschlupflöcher schließen – etwa bei der Erbschaftssteuer. Hier ist der Bund gefragt."

Nachtragshaushalt für das Land

Die angespannte Finanzsituation des Landeshaushaltes ist insbesondere auf steigende Sozialleistungsausgaben, zusätzlich benötigte Lehrkräfte und Referendare sowie verfassungsrechtliche Vorgaben zur Beamtenalimentation zurückzuführen. Hinzu kommt ein Minus von über 31 Millionen Euro durch Steuerrechtsänderungen des Bundes. Vor diesem Hintergrund nimmt der Senat die neue Möglichkeit zur maximal zulässigen Kreditaufnahme (Strukturkomponente) durch das Land Bremen in Höhe von 148,7 Millionen Euro in Anspruch. Während davon 80 Millionen Euro beim Land verbleiben, erhalten die Stadtgemeinden eine Zuweisung, die im Verhältnis der Einwohnerzahl erfolgt. Für Bremen sind dies 57,1 Millionen Euro, für Bremerhaven 11,6 Millionen Euro.

Trotz der Inanspruchnahme der Strukturkomponente erfolgt im Landeshaushalt unterm Strich eine Nettokredittilgung in Höhe von 72,9 Millionen Euro. Dies ist auch auf die Rückführung von nicht mehr benötigten Notlage-Mitteln zurückzuführen, für die Sondertilgungen erfolgen. Die Sondertilgungen belaufen sich auf insgesamt 291,75 Millionen Euro. Die größten Posten sind dabei die ursprünglich notlagefinanzierten Mittel für "Dribe 2" – in dem Projekt wollte Arcelor Mittal eine Direktreduktionsanlage errichten; nachdem der Konzern davon Abstand genommen hatte, hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen den Widerrufsbescheid übermittelt (es wird davon ausgegangen, dass ArcelorMittal hiergegen innerhalb der einmonatigen Frist keine Klage erheben wird) – und für das Vorhaben 'Wasserstoff für die Optimierung der Produktion und Luftfahrt-Infrastruktur in der Norddeutschen Luftfahrtindustrie' (Woplin), mit dem Airbus bei der inzwischen verschobenen Entwicklung eines klimaneutralen Flugzeuges unterstützt werden sollte.

Außerdem erfolgen Budgetaufstockungen mit einem Gesamtvolumen von über 60 Millionen Euro. So haben sich unter anderem Mehrbedarfe für die verfassungskonforme Beamtenalimentation, für mehr Vollzeitstellen im Nichtvollzugsdienst der Polizei und für die Ausstattung neuer Polizeikommissariate ergeben. Hinzu kommen Mehrausgaben für Lehrkräfte, ein höherer Zuschussbedarf für Privatschulen, aber auch erhöhte Sozialausgaben etwa bei den Hilfen zur Erziehung.

Mit dem Nachtragshaushalt belaufen sich die bereinigten Einnahmen des Landes auf rund sechs Milliarden Euro (zuvor rund 5,8 Milliarden Euro), die bereinigten Ausgaben betragen fast sechs Milliarden Euro (zuvor 5,9 Milliarden Euro).

Nachtragshaushalt für die Stadt Bremen

Die kritische Haushaltslage der Stadt Bremen ist insbesondere auf die stetig steigenden Sozialleistungsausgaben, die höheren Kosten für Beschulung und Kindertagesbetreuung sowie Personalausgaben unter anderem infolge der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Beamtenalimentation zurückzuführen. Hinzu kommen negative Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen des Bundes in Höhe von 18,7 Millionen Euro, die die Haushaltslage weiter verschärfen. Angesichts der schwierigen Haushaltslage der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sieht der Senat vor, einen Teil der Strukturkomponente an die Städte weiterzureichen. Für die Stadt Bremen bedeutet das eine Einnahmeerhöhung um 57,1 Millionen Euro.

Im städtischen Haushalt führen die Steuerrechtsänderungen zu einem Minus von 18,7 Millionen Euro. Bei der ohnehin schon äußerst angespannten Finanzlage im kommunalen Haushalt erhöht sich unterm Strich die veranschlagte Nettokreditaufnahme nicht zuletzt aufgrund der Veränderungen bei den strukturellen Bereinigungen (unter anderem ex-ante Konjunkturkomponente) – von ursprünglich rund 91 Millionen Euro auf nun 107 Millionen Euro.

Wie im Landeshaushalt werden mit dem städtischen Nachtragshaushalt auch Mehrbedarfe gelöst. Das betrifft insbesondere zum einen die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Beamtenalimentation. Zum anderen führen gestiegene Sozialleistungen vor allem im Bereich der Jugendhilfe maßgeblich zu Budgetmehrbedarfen, unter anderem für Hilfen zur Erziehung und Schulassistenzen. Unterm Strich fallen die Sozialausgaben damit trotz erheblicher bereits erfolgter Aufstockungen um insgesamt rund 16 Millionen Euro höher aus.

Mit dem Nachtragshaushalt belaufen sich die bereinigten Einnahmen der Stadt Bremen auf fast vier Milliarden Euro (zuvor rund 3,9 Milliarden Euro), die bereinigten Ausgaben betragen knapp über vier Milliarden Euro (zuvor ebenfalls knapp über vier Milliarden Euro).

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de