Finanzsenator Fecker: Notlagenfinanzierte Maßnahmen aus 2024 sind nicht gefährdet
23.10.2025Die Klimakrise stellt eine außergewöhnliche Notsituation dar. Das hat der Bremer Staatsgerichtshof in seiner heute verkündeten Entscheidung zu den Notlagenfinanzierungen in den Nachtragshaushalten 2023 und im Haushalt 2024 in aller Klarheit einstimmig unterstrichen und damit die Linie des Bremer Senates gestützt. Ferner hat er die senatsseitige Geltendmachung einer außergewöhnlichen Notsituation für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wegen der Auswirkungen und Nachsorge der Corona-Pandemie, des Ukraine-Krieges sowie der Energie- und Klimakrise vollständig anerkannt. Zugleich hat der Staatsgerichtshof entschieden, dass die entsprechenden Haushalte mit der Landesverfassung in Teilen unvereinbar sind. Grund: Der sachliche Veranlassungszusammenhang zwischen den Krisen und den durch die Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen ist in den Haushaltsgesetzen 2023 und 2024 nicht hinreichend dargelegt worden. Zu einer Rückabwicklung der Notlagen-Kredite hat der Staatsgerichtshof den Senat und die Bürgerschaft aber ausdrücklich nicht verpflichtet.
Finanzsenator Björn Fecker erklärt: "Die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofes ist ein Meilenstein für den Klimaschutz. Erstmals hat ein Verfassungsgericht die Klimakrise als Notsituation anerkannt. Und das einstimmig. Der Senat hatte mit dieser Begründung für Notlagenfinanzierungen rechtlich Neuland betreten und ist für diesen Mut heute belohnt worden. Von diesem Kurs sind wir auch entgegen der beharrlichen Behauptung der CDU, dass die Klimakrise keine Notlage sei, nicht abgewichen. Die Entscheidung ist aber kein Freifahrtschein, um jegliche Klimaschutzmaßnahmen mit Notkrediten zu finanzieren. Denn die Begründungspflichten sind sehr hoch. Insofern muss der Klimaschutz aus meiner Sicht bei der Verwendung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität einen angemessenen Anteil erhalten."
Der Staatgerichtshof hat zugleich für mehr Klarheit gesorgt, wie hoch die rechtlichen Maßstäbe für die Begründung von Notlagenkrediten sind. Dazu Finanzsenator Fecker: "Der Senat nimmt mit Demut die Entscheidung auf, dass die Begründung der Notlagen für die Notkredite in den Haushalten 2023 und 2024 mit Blick auf die Finanzlage des Landes nicht ausreichend war. Diese strengen Vorgaben werden Senat und Bürgerschaft bei künftigen Notsituationen berücksichtigen müssen. Bei der Aufstellung der Notlagenhaushalte waren der Landesregierung und dem Landtag diese inzwischen vom Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein und vom Staatsgerichtshof konkretisierten Vorgaben in dieser Form nicht bekannt. Wie diese Maßstäbe in der Haushaltspraxis genau umgesetzt werden können, muss noch eingehender ausgewertet werden. Unmittelbar praktische Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 hat die Entscheidung nicht. Denn der Staatsgerichtshof hat den Senat nicht verpflichtet, die Notlagenkredite abzuwickeln. Die damit in 2024 finanzierten Maßnahmen wie die Stützung der BSAG und kommunalen Krankenhäuser oder die Aufnahme von ukrainischen Kindern in unseren Schulen sind nicht gefährdet. Das ist angesichts der angespannten Bremer Haushaltslage eine weitere gute Nachricht."
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de