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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Geflügelpestausbruch im Landkreis Diepholz

Bremen richtet Schutz- und Überwachungszone ein

20.10.2025

In Stuhr (Landkreis Diepholz) wurde am Freitag (17. Oktober 2025) ein Fall von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) H5N1 in einem Legehennenbetrieb nachgewiesen. Daraufhin mussten im Umkreis von drei Kilometern Schutzzonen und im Zehn-Kilometer-Radius um den Betrieb Überwachungszonen eingerichtet werden, die in die Stadtgemeinde Bremen hineinreichen:

Die Schutz- und Überwachungszonen erstrecken sich auf Gebiete folgender Ortsteile: Huchting, Neustadt, Obervieland, Östliche Vorstadt, Hemelingen, Schwachhausen, Vahr, Findorff, Walle, Gröpelingen, Häfen, Woltmershausen, Seehausen, Strom und Hasenbüren.

Betroffen sind in Bremen n der Schutzzone rund 30 und in der Überwachungszone rund 280 Hobbyhalterinnen und -halter mit rund 3.000 Stück Geflügel.

Interaktive Karten sind unter folgenden Links einsehbar: visualgeoserver.fli.de (Schutzzone) und visualgeoserver.fli.de (Überwachungszone).

In den Zonen gelten nach der erlassenen Allgemeinverfügung (einsehbar unter www.lmtvet.bremen.de die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:

  • Das empfängliche Geflügel ist aufzustallen. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu unterbinden.
  • Personen, die in der Überwachungszone Geflügel halten, haben dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
  • Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Im Sperrbezirk werden darüber hinaus in den betroffenen Betrieben Ermittlungen durch Mitarbeitende des LMTVet durchgeführt.

Die Allgemeinverfügung und weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden Geflügelhalterinnen und -halter auf der Homepage des LMTVet (Allgemeinverfügung: www.lmtvet.bremen.de, Vorkehrungen: www.lmtvet.bremen.de). Dort finden weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und -hallter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer (0421) 361-15803 verständigt werden.

Der LMTVet bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter in Bremen und Bremerhaven achtsam zu sein und die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Ausbrüche im Land Bremen zu verhindern. Tritt die Geflügelpest in Haustierbeständen auf, so müssen alle Tiere eines Bestandes getötet werden. Vogelgrippeviren treten bereits seit 2021 vermehrt im Wildvogelbestand auf, daher ist es weiterhin wichtig einen Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, um den eigenen oder andere Geflügelbestände nicht zu gefährden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de