Am morgigen Freitag, 17. Oktober 2025, kommt der Bundesrat zu seiner 1058. Sitzung zusammen. Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Senatorin Claudia Schilling, Senatorin Özlem Ünsal sowie die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, Staatsrätin Nancy Böhning, teil.
Für Bremen ist es eine besondere Sitzung: Andreas Bovenschulte, Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, soll neuer Präsident des Bundesrates werden. Er löst am 1. November 2025 Anke Rehlinger ab, die im kommenden Geschäftsjahr als erste Vizepräsidentin weiterhin Mitglied des Präsidiums bleibt. Als zweiter Vizepräsident ist Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, vorgesehen. Die Wahl folgt einer festgelegten Reihenfolge, die auf die Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurückgeht und durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird.
Jedes Bundesland übernimmt alle 16 Jahre einmal für ein Jahr die Bundesratspräsidentschaft. Während der Bundesratspräsidentschaft wird der Präsident des Senats zu den Plenarsitzungen des Bundesrates einladen, diese leiten und die Plenarbeschlüsse notifizieren. Er vertritt den Bundesrat bei protokollarischen Terminen im In- und Ausland. Im Rahmen der parlamentarischen Diplomatie empfängt er hochrangige internationale Delegationen im Bundesrat, insbesondere die Präsidentinnen und Präsidenten der zweiten Parlamentskammern. Zusätzlich nimmt er Termine und Veranstaltungen im Zuge demokratischer Traditionen und Schirmherrschaften wahr. Nach Artikel 57 Grundgesetz (GG) kommt dem Vorsitzenden der Bundesratspräsidentschaft die besondere Aufgabe zu, die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrzunehmen, wenn dieser verhindert ist oder vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Seine Antrittsrede wird Bürgermeister Bovenschulte dann in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 21. November 2025 halten.
Final beraten wird der Bundesrat unter anderem die Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht (TOP 66), Änderungen bei der Pflegefachassistenzausbildung (TOP 65), das Sanierungshilfegesetz (TOP 64) sowie das "Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungesetz" (LuKIFG) (TOP 63). Die beiden letzteren haben große Bedeutung für die Freie Hansestadt Bremen. Das Sanierungshilfegesetz ermöglicht die Finanzierung von Zukunftsausgaben und Investitionen in größerem Umfang auch in Bremen und dem Saarland. Das "LuKIFG" regelt die Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität", die den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen sollen. Die Länder können die ihnen zugewiesenen Mittel für Infrastrukturinvestitionen in folgenden Bereichen einsetzen: Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhauswesen und Pflege, Energie, Bildung und Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Nach dem Königsteiner Schlüssel stehen Bremen somit rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Am Freitag befasst sich der Bundesrat auch mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung (TOP 67). Die Ländervertreterinnen und -vertreter entscheiden, ob sie das Gesetz billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Der sogenannte "Bau-Turbo" soll den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Das Gesetz sieht vor, dass Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen können. Der "Bau-Turbo" bietet somit auch Bremen neue Möglichkeiten der Beschleunigung des Wohnungsbaus. Senatorin Ünsal hat hierzu eine Rede angekündigt.
Senatorin Schilling hat wiederum eine Rede zum "Gesetze zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen" angekündigt (TOP 22). Ziel des Gesetzentwurfs ist insbesondere die Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen. Daneben soll sowohl bei den Amts- als auch bei den Landgerichten durch weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten in Zivilsachen die Spezialisierung der Gerichte gefördert und damit ein Beitrag zur effizienten Verfahrensführung geleistet werden. Zugleich sollen zur Förderung der Spezialisierung weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden.
Die vollständige Tagesordnung finden sie unter:
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