Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Senatorin Schilling zum Urteil des OVG zum Ausbildungsunterstützungsfonds

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Schilling zum Urteil des OVG zum Ausbildungsunterstützungsfonds

09.10.2025

Das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, entschieden, den Antrag eines Bremerhavener Rechtsanwalts zur Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes abzuweisen. Das Gericht folgte in seiner Argumentation dem Urteil des Staatsgerichtshofs, der das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds am 16. Dezember 2024 für mit der Landesverfassung vereinbar erklärt hatte.

Dazu die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling: "Wir freuen uns, dass das Oberverwaltungsgericht ebenso wie der Staatsgerichtshof in allen wesentlichen Punkten unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Der Ausbildungsunterstützungsfonds ist mit unserer Landesverfassung und auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Schön, dass wir nun auch auf dieser Grundlage weiter an der Umsetzung des Ausbildungsunterstützungsfonds arbeiten können."

Die Urteilsbegründung werde man sich genau ansehen, sagte die Senatorin. Unmittelbare Folge des Urteils ist nunmehr die Aufgabe für die Freie Hansestadt Bremen, die durch das Gericht bemängelte Vorschrift zur digitalen Übermittlung der Daten der Arbeitgeber zu präzisieren. „Wir werden diesen Punkt prüfen und die entsprechende Regelung kurzfristig den durch das Oberverwaltungsgericht formulierten Vorgaben anpassen, um Klarheit in der Auslegung zu haben“, sagte Schilling. Hintergrund des digitalen Verfahrens war, die Anwendung des Gesetzes sowohl für die Arbeitgeber hinsichtlich der Kommunikation mit der Behörde als auch die behördeninterne Umsetzung möglichst schlank zu gestalten. Geplant ist nun, die Präzisierung im Gesetzestext in den nächsten Wochen vorzunehmen.

Senatorin Schilling: "Ein zentrales Ziel des Ausbildungsfonds ist, dass wir mehr Jugendliche in Ausbildung bringen und sie dabei unterstützen, dass sie diese auch erfolgreich absolvieren. Dafür wollen wir mit dem Fonds sorgen. Gleichzeitig wollen wir mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds auch den Ausbildungsbetrieben helfen. Denn der Fonds und die über ihn finanzierten Maßnahmen setzen da an, wo Betriebe, insbesondere kleinere, alleine nicht mehr weiterkommen."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de