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Der Senator für Finanzen

Bremen wird die Besoldung für das Jahr 2024 nachbessern

07.10.2025

Auf Bremen kommen Mehrausgaben für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zu: Die Prüfung der Besoldung für das Jahr 2024 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinen 2020 ergangenen Beschlüssen zur Verfassungsgemäßheit der Besoldung hat ergeben, dass zum einen die Entwicklung der Besoldung für 2024 im fünfzehnjährigen Betrachtungszeitraum unzulässig hinter der allgemeinen Lohnentwicklung im Land Bremen zurückgeblieben ist.

Zum anderen sind bei der sozialrechtlichen Grundsicherung die Leistungen für Unterkunft und Heizung gestiegen, so dass der Abstand der Nettobesoldung bei einer vierköpfigen Alleinverdienst-Familie in der Besoldungsgruppe A 5 zu einer vergleichbaren Familie in der sozialrechtlichen Grundsicherung für das Jahr 2024 weniger als 15 Prozent beträgt und somit nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in unzulässiger Weise unterschritten wird. Vor diesem Hintergrund hat der Senat heute (7. Oktober 2025) einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer verfassungskonformen Besoldung beschlossen. Die Mehrausgaben betragen einmalig knapp 17 Millionen Euro im Land und rund 1,6 Millionen Euro in der Stadt, hinzu kommen dauerhafte Mehrausgaben von jährlich rund 2,1 Millionen Euro im Land und 200.000 Euro in der Stadt. Die Finanzierung erfolgt aus Vorsorge-Mitteln. Der Gesetzentwurf wird nun zur Stellungnahme den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie den zuständigen Vereinigungen der Richterinnen und Richter im Land Bremen zugeleitet.

Finanzsenator Björn Fecker: "Wir setzen mit dieser Novelle die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu einer amtsangemessenen Alimentation um. Das wird sich gerade für Familien mit Kindern im Geldbeutel bemerkbar machen. Die Beschäftigten leisten jeden Tag einen Dienst an unserer Gesellschaft. Gleichwohl wird diese Maßnahme erneut die schon jetzt geringen Handlungsspielräume im Haushalt weiter verengen."

Um die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten, werden für das Jahr 2024 die Grundgehaltsbeträge rückwirkend zum 1. Dezember 2024 um 3,8 Prozent angehoben. Dies geschieht durch ein Vorziehen der bereits vorgenommenen Besoldungsanpassung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 3,65 Prozent um zwei Monate zuzüglich einer Erhöhung um 0,15 Prozent. Um einen Gleichklang der Grundgehälter ab 1. Dezember 2024 mit den Anwärterbezügen zu erreichen, wird die ursprüngliche Erhöhung der Anwärterbezüge um 50 Euro ab 1. Februar 2025 ebenfalls auf den 1. Dezember 2024 vorgezogen. Mit diesen beiden Maßnahmen wird die Besoldung an den Nominallohnindex angepasst.

Um den Abstand der untersten Nettobesoldung zur sozialrechtlichen Grundsicherung einzuhalten, wird außerdem eine einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung für den Monat Dezember 2024 gewährt. Sie beträgt 625 Euro für das erste und zweite Kind von Beamtinnen und Beamten. Diese Jahressonderzahlung betrifft ausschließlich die aktiven Beamtinnen und Beamten, nicht aber Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de